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Steuersatz Berechnung
ne Gegenstand der Besteuerung vom · der
« Hun— Stempelabgabe
dert Mart Pf.
Noch 25 Errichtung der Gesellschaften gleich. Der
Buchst. Stempel betrüüt ½%— —ddes vorbezeichneten Wertes der
b. mindestens aber — lo—!Einlage des neuen Gesell-
Abs. 2. schafters oder des Wertes,
um den die Einlage erhöht
„ wird, abzüglich der auf der
3. Die Anmerkung zum Buchstaben a findet ane .
mtsprechmdeAnwmdqu Einlage ruhenden Schulden ,
Buchst.c)dasEinbtingenvonnichtinGeldbestehendem
o. Vermögen in eine Gesellschaft der unter a be-
Abs. 1. zeichneten Art bei ihrer Errichtung oder in
eine bereits bestehende Gesellschaft dieser Art,
insoweit zu dem eingebrachten Vermögen
gehören:
1.
2.
im Inlande gelegene unbewegliche Sachen
oder ihnen gleichgeachtete Rechte;
Patentrechte, Gebrauchsmusterrechte und
sonstige gewerbliche Schutzrechte sowie
Urheberrechte aller Art;
. Rechte aus Veräußerungsgeschäften der
im Abs. 6 der Tarisstelle 32 bezeichneten
Art über im Inlande gelegene unbeweg-
liche Sachen oder ihnen gleichgeachtete
Rechte; «
. Rechte auf Auflassung von im Inlande
gelegenen unbeweglichen Sachen oder
ihnen gleichgeachteten Rechten
des Entgelts einschließlich der
auf der Einlage ruhenden,
auf die Gesellschaft über-
gehenden Passiva und des
Wertes aller sonstigen aus-
bedungenen Leistungen und
vorbehaltenen Nutzungen
oder, wenn das Entgelt aus
dem Vertrage nicht hervor-
geht, des Wertes des ein-
gebrachten Vermögensz;