Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1909. (100)

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Laufende Steuersatz Berechnung 
* Gegenstand der Besteuerung vom der 
« Hun- b Stempelabgabe 
dertMark Of. 
Noch 25 insoweit zu dem eingebrachten Vermögen 
Buchst. außerhalb Landes gelegene unbewegliche 
c. Sachen und ebendaselbst befindliche beweg- 
Abs. 1. liche Sachen, welche Zubehör der ersteren 
sind, gehören ......... ...... .. . ... — 3 — 
insoweit das eingebrachte Vermögen aus 
sonstigen beweglichen Vermögensgegen- 
ständen bestebt.. ½— — des Entgelts einschließlich des 
# Wertes der ausbedungenen 
Leistungen und vorbehalte- 
nen Nutzungen oder, wenn 
das Entgelt nicht aus dem 
Vertrage hervorgeht, des 
Wertes des eingebrachten 
insoweit das eingebrachte Vermögen aus Vermögens 
anderen als den vorher bezeichneten Forde- 
rungsrechten bestbt ½0— — des Wertes der Forderungen. 
Abs. 2. Befreit ist das Einbringen von Nachlaß- 
gegenständen in eine ausschließlich von den 
Teilnehmern an einer Erbschaft gebildete 
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Zu 
den Teilnehmern einer Erbschaft wird auch 
der überlebende Ehegatte gerechnet, welcher 
mit den Erben des verstorbenen Ehegatten 
gütergemeinschaftliches Vermögen zuteilen hat. 
Buchst.ch die Ülberlassung 
d. 1. der Rechte an dem Gesellschaftsvermögen 
Siff. 1. seitens eines Gesellschafters oder dessen 
Abs. J. Erben an einen anderen Gesellschafter, 
die Gesellschaft oder einen Dritten . . . io — — des Wertes der Gegenleistung 
oder, wenn eine solche in 
der Urkunde nicht enthalten 
ist, des Wertes der über- 
lassenen Rechte; 
der Rechte an dem Gesellschaftsvermögen 
der unter b bezeichneten Gesellschaften— wie vor;
	        
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