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Laufende Steuersatz Berechnung
* Gegenstand der Besteuerung vom der
« Hun- b Stempelabgabe
dertMark Of.
Noch 25 insoweit zu dem eingebrachten Vermögen
Buchst. außerhalb Landes gelegene unbewegliche
c. Sachen und ebendaselbst befindliche beweg-
Abs. 1. liche Sachen, welche Zubehör der ersteren
sind, gehören ......... ...... .. . ... — 3 —
insoweit das eingebrachte Vermögen aus
sonstigen beweglichen Vermögensgegen-
ständen bestebt.. ½— — des Entgelts einschließlich des
# Wertes der ausbedungenen
Leistungen und vorbehalte-
nen Nutzungen oder, wenn
das Entgelt nicht aus dem
Vertrage hervorgeht, des
Wertes des eingebrachten
insoweit das eingebrachte Vermögen aus Vermögens
anderen als den vorher bezeichneten Forde-
rungsrechten bestbt ½0— — des Wertes der Forderungen.
Abs. 2. Befreit ist das Einbringen von Nachlaß-
gegenständen in eine ausschließlich von den
Teilnehmern an einer Erbschaft gebildete
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Zu
den Teilnehmern einer Erbschaft wird auch
der überlebende Ehegatte gerechnet, welcher
mit den Erben des verstorbenen Ehegatten
gütergemeinschaftliches Vermögen zuteilen hat.
Buchst.ch die Ülberlassung
d. 1. der Rechte an dem Gesellschaftsvermögen
Siff. 1. seitens eines Gesellschafters oder dessen
Abs. J. Erben an einen anderen Gesellschafter,
die Gesellschaft oder einen Dritten . . . io — — des Wertes der Gegenleistung
oder, wenn eine solche in
der Urkunde nicht enthalten
ist, des Wertes der über-
lassenen Rechte;
der Rechte an dem Gesellschaftsvermögen
der unter b bezeichneten Gesellschaften— wie vor;