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Steuersatz
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Laufende Berechnung
Gegenstand der Besteuerung vom! der
" Hur- » Stempelabgabe
ert Mark Pf.
Noch 31. Befreit sind Jagdscheine für die auf
Abs. 2Grund des §& 23 des Forstdiebstahlgesetzes
vom 15. April 1878 (Gesetzsamml. S. 222)
beeidigten sowie diejenigen Personen, welche
sich in der für den Staatsforstdienst vor-
geschriebenen Ausbildung befinden.
14. Die Tarifstelle 32 erhält folgende Fassung:
32. Kauf= und Tauschverträge und andere lästige
Abs. 1.|Veräußerungsgeschäfte enthaltende Verträge
einschließlich der gerichtlichen Zwangsver-
steigerungen, insoweit nicht besondere Tarif-
stellen zur Anwendung kommen, wenn sie be-
treffen:
a) im Inlande gelegene unbewegliche Sachen
oder ihnen gleichgeachtete Rechte
b) außerhalb Landes gelegene unbewegliche
Sachen und ebendaselbst befindliche be-
wegliche Sachen, insoweit sie Zubehör
der ersteren sind und mit diesen zu-
sammen veräußert werden .
bei Kauf= und Lieferungs-
verträgen vom Kauf= oder
Lieferungspreise unter Hin-
zurechnung des Wertes der
ausbedungenen Leistungen
und vorbehaltenen Nutzun-
gen; bei anderen Verträgen
vom Gesamtwerte der Ge-
genleistung unter Hinzu-
rechnung des Wertes der
vorbehaltenen Nutzungen
oder, wenn der Wert der
Gegenleistung aus dem
Vertrage nicht hervorgeht,
von dem Werte des ver-
äußerten Gegenstandes;