— 526 —
Laufende Steuersatz Berechnung
NI Gegenstand der Besteuerung vom der
" Hun- Stempelabgabe
dert Mark Pf.
——
II. II. Schriftliche Pacht= oder Mietverträge über
außerhalb Landes gelegene Grundstücke oder
ihnen gleichgeachtete Rechte sowie über
Jagdberechtigungen an solchen Grundstücken—— 50
III.I. Schriftliche Pacht= oder Mietverträge anderer
Abs. 1. als der unter I und II bezeichneten Aürt%%— — des Zinses,
mindesteyus aber — 50
Abs. 2. Der Stempel berechnet sich nach der
Dauer der bedungenen Vertragszeit; bei
Verträgen auf unbestimmte Zeit ist der
Versteuerung eine einjährige Dauer zu
Grunde zu legen. Bei Verträgen, die auf
die Lebenszeit des Verpächters oder Pächters,
des Vermieters oder Mieters geschlossen I
sind, kommt die Vorschrift des § 6 Abs. 10 #
des Gesetzes zur Anwendung.
19a. In der Tarifstelle 49 Spalte 4 werden die Steuersätze von
/1/50 und 0/50 Mark““ ersetzt durch die Steuersätze von /3 und 1 Mark“.
20. Die Tarifstelle 51 erhält folgende Fassung:
Polizeistunde, Genehmigungen der Verlängerung der Polizeistunde für
einzelne Wirtshäuser und öffentliche Vergnügungsorte 25/00 Mark
Genehmigungen auf die Dauer von weniger als 1 Woche 100
21. In der Tarifstelle 52 Spalte 2 hinter den Worten „anderer Art“
ist einzuschalten:
", wenn der Wert des Gegenstandes beträgt mehr als 150 Mark,
aber nicht mehr als 1000 Mrk . . ... 1,50 Mark
mehr als 1000 Mark .. ... ... .. . . .. . . . .. . . . . . .. 3,000 K4
In der Spalte 4 fällt der Steuersatz von 1 Mark 50 Pf.“ fort.
22. In der Tarifstelle 53 Spalte 4 wird der Steuersatz von /1 Mark
50 PM.“ ersetzt durch den Steuersatz von /3 Mark.