Laufende Nr.
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Gegenstand der Besteuerung
Steuersatz
Berechnung
der
Stempelabgabe
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sofern nach der Verkehrssitte über die Abtretung
eine förmliche Urkunde errichtet zu werden pflegt
und beabsichtigt ist, durch die schriftliche Benach-
richtigung die Aufnahme einer solchen Urkunde zu
ersetzen. Dem Stempel für Abtretungen unter-
liegen auch Anträge auf Umschreibung vor dem
1. Oktober 1881 ausgestellter Namenaktien im
Aktienbuche, falls nicht eine mit dem tarifmäßigen
Stempel versehene Abtretungsurkunde errichtet ist.
(1) Der Antrag auf Eintragung der Abtretung
einer Hypothek oder Grundschuld im Grundbuch
oder in einem für solche Eintragungen bestimmten
öffentlichen Bucheee ...
mindestens abernrnrnrnrn ...
(5) Die Abgabe wird nur erhoben, falls di
beamtragte Eintragung in den Grund= oder öffent-
lichen Büchern vermerkt worden ist.
(e) Der Stempel wird nicht erhoben oder er-
stattet, wenn die Urkunde über die dem Antrage
zu Grunde liegende Abtretung in an sich stempel-
pflichtiger Form in Urschrift, Ausfertigung oder
beglaubigter Abschrift vorgelegt wird. So lange
nicht die Urkunde vorgelegt ist, kann der Stempel
vorbehaltlich seiner Erstattung eingezogen werden.
Die Erstattung kann nur innerhalb zweier Jahre
nach Entrichtung des Stempels beantragt werden.
Als eine die Abtretung enthaltende Urkunde ist
nur eine solche anzusehen, welche die Abtretung so
enthält, wie sie unter den Beteiligten hinsichtlich
des Wertes der Gegenleistung verabredet ist.
() Betrifft der Antrag eine Hypothek oder
Grundschuld, für welche mehrere Grundstücke haften,
so wird die Abgabe nur einmal erhoben.
des Betrages der Hypothek
oder Grundschuld oder
der Ablösungssumme der
Rentenschuld,