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II
Steuersatz Berechnung
7 Gegenstand der Besteuerung vom der
5 Hun- Stempelabgabe
□ .% dertMarkpf.
(25.) 3. Die Anmerkung zum Buchstaben a findet
entsprechende Anwendung.
Tc) () Das Einbringen von nicht in Geld bestehendem
Vermögen in eine Gesellschaft der unter a be-
zeichneten Art bei ihrer Errichtung oder in eine
bereits bestehende Gesellschaft dieser Art,
insoweit zu dem eingebrachten Vermögen ge-
hören:
1. im Inlande gelegene unbewegliche Sachen
oder ihnen gleichgeachtete Rechte,
2. Patentrechte, Gebrauchsmusterrechte und
sonstige gewerbliche Schutzrechte sowie Urheber-
rechte aller Art,
3. Rechte aus Veräußerungsgeschäften der im
Abs. 6 der Tarifstelle 32 bezeichneten Art über
im Inlande gelegene unbewegliche Sachen
oder ihnen gleichgeachtete Rechte,
4. Rechte auf Auflassung von im Inlande ge-
legenen unbeweglichen Sachen oder ihnen
gleichgeachteten Rechten 1 —— — des Entgelts, einschließlich
der auf der Einlage
ruhenden, auf die Ge-
sellschaft übergehenden
Passiva und des Wertes
aller sonstigen ausbe-
dungenen Leistungen und
vorbehaltenen Nutzungen,
oder, wenn das Entgelt
aus dem Vertrage nicht
hervorgeht, des Wertes
des eingebrachten Ver-
mögens;
insoweit zu dem eingebrachten Vermögen außer-
halb Landes gelegene unbewegliche Sachen und ,
Gesesammlung 1909. (Nr. 10971.) 82