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Steuersatz Berechnung
2 Gegenstand der Besteuerung vom der
i Hun- Stempelabgabe
S dert Mark M.
(25.) ebendaselbst befindliche bewegliche Sachen, welche
Zubehör der ersteren sind, gehören ......... — 3 —
insoweit das eingebrachte Vermögen aus sonsti-
gen beweglichen Vermögensgegenständen bestehtt—– %des Entgelts, einschließlich
des Wertes der ausbe-
dungenen Leistungen und
vorbehaltenen Nutzungen,
oder, wenn das Entgelt
nicht aus dem Vertrage
hervorgeht, des Wertes
des eingebrachten Ver-
mögens;
insoweit das eingebrachte Vermögen aus anderen
als den vorher bezeichneten Forderungsrechten
bestbt ... ½% —des Wertes der Forde-
... .. rungen.
(2) Befreit ist das Einbringen von Nachlaß-
gegenständen in eine ausschließlich von den Teil-
nehmern an einer Erbschaft gebildete Gesellschaft
mit beschränkter Haftung. Zu den Teilnehmern
einer Erbschaft wird auch der überlebende Ehegatte
gerechnet, welcher mit den Erben des verstorbenen
Ehegatten gütergemeinschaftliches Vermögen zu
teilen hat.
d) Die llberlassung
1. (1) der Rechte an dem Gesellschaftsvermögen
seitens eines Gesellschafters oder dessen Erben
an einen anderen Gesellschafter, die Gesellschaft
oder einen Dritten *— — %des Wertes der Gegen-
"! leistung oder, wenn eine
solche in der Urkunde
« nicht enthalten ist, des
Wertes der überlassenen
der Rechte an dem Gesellschaftsvermögen
der unter b bezeichneten Gesellschaften
Rechte;
wic vor)