Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1909. (100)

585 
  
Laufende Nr. # 
Gegenstand der Besteucrung 
Steuersatz 
vom 
Hun- 
dert 
Mark 
Pf. 
Berechnung 
der 
Stempelabgabe 
  
S 
35. 
36. 
37. 
  
Konsolidationen von Bergwerkseigentum 
(Vereinigung zweier oder mehrerer Bergwerke zu 
einem einheitlichen Ganzen), Bestätigungsurkunden 
darüber 
Erreicht der Gesamtwert des konsolidierten Berg- 
werkseigentums nicht 10 000 Mark 
Kuxe (§ 101 des Allgemeinen Berggesetzes für die 
Preußischen Staaten vom 24. Juni 1865 — 
Gesetzsamml. S. 705 —) 
Kuxscheine, soweit solche vor dem 1. Juli 1900 
ausgefertigt sind 
Schriftstücke über Ubertragungen von Kuxen 
der bezeichneten Art 
Schriftstücke über Verpfändungen von Kuxen 
wie Sicherstellung von Rechten, . diese. 
Legalisation von Urkunden, sofern sie nicht auf 
der Urkunde selbst stattfinbt 
sonst. frei. 
Leibrenten= und Rentenverträge, wodurch zu 
gewissen Zeiten wiederkehrende Zahlungen von 
Geld für eine oder mehrere bestimmte Personen 
während der Lebensdauer derselben oder auf be- 
stimmte oder unbestimmte Zeit gegen Entgelt er- 
worben werden, mag die Gegenleistung in einer 
bestimmten Geldsumme oder in der Hingabe von 
Sachen oder in der Ubernahme von Leistungen 
oder Verpflichtungen, oder aber in dem Aufgeben 
von Rechten bestehen, falls nicht die Tarisstelle 
„Versicherungsverträge“ zur Anwendung kommt 
Leichenpässe, s. Pässe. 
  
300 
30 
/ 10 — 
  
  
  
des Wertes der Gegen- 
leistung oder, wenn eine 
solche in der Urkunde 
nicht enthalten ist, des 
Wertes des abgetretenen 
Kuxes. 
des Kapitalwertes der 
Renten. 
83“
	        
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