585
Laufende Nr. #
Gegenstand der Besteucrung
Steuersatz
vom
Hun-
dert
Mark
Pf.
Berechnung
der
Stempelabgabe
S
35.
36.
37.
Konsolidationen von Bergwerkseigentum
(Vereinigung zweier oder mehrerer Bergwerke zu
einem einheitlichen Ganzen), Bestätigungsurkunden
darüber
Erreicht der Gesamtwert des konsolidierten Berg-
werkseigentums nicht 10 000 Mark
Kuxe (§ 101 des Allgemeinen Berggesetzes für die
Preußischen Staaten vom 24. Juni 1865 —
Gesetzsamml. S. 705 —)
Kuxscheine, soweit solche vor dem 1. Juli 1900
ausgefertigt sind
Schriftstücke über Ubertragungen von Kuxen
der bezeichneten Art
Schriftstücke über Verpfändungen von Kuxen
wie Sicherstellung von Rechten, . diese.
Legalisation von Urkunden, sofern sie nicht auf
der Urkunde selbst stattfinbt
sonst. frei.
Leibrenten= und Rentenverträge, wodurch zu
gewissen Zeiten wiederkehrende Zahlungen von
Geld für eine oder mehrere bestimmte Personen
während der Lebensdauer derselben oder auf be-
stimmte oder unbestimmte Zeit gegen Entgelt er-
worben werden, mag die Gegenleistung in einer
bestimmten Geldsumme oder in der Hingabe von
Sachen oder in der Ubernahme von Leistungen
oder Verpflichtungen, oder aber in dem Aufgeben
von Rechten bestehen, falls nicht die Tarisstelle
„Versicherungsverträge“ zur Anwendung kommt
Leichenpässe, s. Pässe.
300
30
/ 10 —
des Wertes der Gegen-
leistung oder, wenn eine
solche in der Urkunde
nicht enthalten ist, des
Wertes des abgetretenen
Kuxes.
des Kapitalwertes der
Renten.
83“