Laufende Nr.
Gegenstand der Besteuerung
vom
Hun-
dert
Mark
Steuersatz
M.
Berechnung
der
Stempelabgabe
(42.)
43.
44.
45.
46.
47.
() Erfolgt die Namensvermehrung und der
Namenswechsel in Verbindung mit einer Standes-
erhöhung, so kommt außerdem der für letztere in
der vorerwähnten Tarifstelle verordnete Stempel-
betrag zur Erhebung.
(5) Befreit sind Namensänderungen, bei denen
es sich um die Umwandlung eines fremdsprachigen
in einen deutschen Namen handelt.
() Naturalisationsurkunden, mit Ausnahme der-
jenigen, welche für im Reichsdienst angestellte
Ausländer ausgestellt werden
(D Bei nachgewiesener Bedürftigkeit des zu Na—-
turalisierenden kann der Stempel bis auf
ermäßigt werden.
Nießbrauchsbestellungen, Anträge auf Eintragung
eines Nießbrauches an im Inlande gelegenen un-
beweglichen Sachen oder ihnen gleichgeachteten
Rechten sowie Urkunden über die Bestellung
eines Nießbrauches an beweglichen Sachen oder
Rechten
Notariatsurkunden, welche die Stelle einer in
diesem Tarife versteuerten Verhandlung vertreten,
wie diese
sonst und in allen Fällen mindestens
Notarielle Zeugnisse, wie amtliche Zeugnisse,
s. Zeugnisse.
Offizierpatente, wie Bestallungen, s. diese.
/0
150
des Kapitalwertes der nach
dem Reinertragedes Nieß-
brauches zu berechnenden
Nutzungen.