Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1909. (100)

Laufende Nr. 
— 605 — 
  
Gegenstand der Besteuerung 
Steuersatz 
vom 
Hun- 
dert 
Mark 
Mi. 
Berechnung 
der 
Stempelabgabe 
  
(66.) 
67. 
  
(6e) Für die Wertberechnung ist der Zeit- 
punkt der Fälligkeit der Stempelsteuer maß- 
gebend. Soweit die Stempelverwendung 
unter amtlicher Uberwachung stattfindet, sind 
der Wertberechnung die Angaben des Steuer- 
pflichtigen zu Grunde zu legen. Die Vor- 
schriften des § 7 dieses Gesetzes finden vor 
Eröffnung der Verfügung keine Anwendung; 
2. wenn die Verfügungen von Todes wegen 
lediglich Anordnungen nicht vermögensrecht- 
licher Art, Nachträge, Ergänzungen und Er- 
läuterungen zu letztwilligen Verfügungen ent- 
haltten .. 
Befreiungen: 
1. Verträge und Erklärungen aller Art, die 
lediglich den Widerruf, die Zurücknahme oder 
die Aufhebung einer Verfügung von Todes 
wegen oder einzelner in solchen Verfügungen 
enthaltenen Anordnungen betreffen; 
2. die im § 2249, 5P 2250 oder §9 2251 des 
Bürgerlichen Gesetzbuchs und im §& 44 des 
Reichsmilitärgesetzes bezeichneten Testamente. 
  
ü) Vergleich 
() Ist jedoch durch den Vergleich ein unter 
den Parteien bisher nicht in stempelpflichtiger Form 
ustande gekommenes Rechtsgeschäft anerkannt oder 
im wesentlichen aufrecht erhalten oder ein ander- 
weites Rechtsgeschäft neu begründet worden, so ist 
zu dem Vergleiche, wenn diese Geschäfte nach dem 
gegemwärtigen Tarif einem höheren als dem für 
ergleiche verordneten Stempel unterworfen sind, 
dieser höhere Stempel zu verwenden. 
(6s) Befreit sind die von Schiedsmännern und 
Gewerbegerichten aufgenommenen Vergleiche, sofern 
nicht die Voraussetzungen des vorhergehenden 
Absatzes Anwendung finden. 
  
  
  
 
	        
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