Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1909. (100)

— 611 — 
  
  
Gegenstand der Besteuerung 
  
vom 
Hun- 
dert 
Mark 
Steuersatz 
M. 
Berechnung 
der 
Stempelabgabe 
  
— 
Laufende Nr. 1 
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stehende Personen einen Bevollmächtigten bestellen, 
ist der Vollmachtstempel so oft zu verwenden, als 
Vollmachtgeber vorhanden sind. 
(7) Wenn bei einer gerichtlichen oder notariellen 
Versteigerung durch die Kaufbedingungen oder 
durch besondere Erklärungen bestimmte Personen 
bevollmächtigt werden, nach erfolgtem Zuschlage 
für die Versteiglasser oder für die Ansteigerer die 
Auflassungserklärung abzugeben und für die An- 
steigerer die Eintragung der Steigpreise zu be- 
wirken, so ist der Vollmachtstempel ohne Rücksicht 
auf die Anzahl der Beteiligten und der abzu- 
gebenden Erklärungen nur einmal in Ansatz zu 
bringen, sofern nach Inhalt des Protokolls die 
Vollmacht auf einen Zeitraum von längstens drei 
Tagen nach Ablauf des Tages, an welchem der 
Zuschlag erfolgt, beschränkt wird. 
(63) Substitutionen bei einer Prozeßvollmacht, 
welche nicht in einer nach diesem Tarif einem 
besonderen Stempel unterliegenden Verhandlung 
ausgestellt werden, sind stempelfrei, sofern über 
die ursprüngliche Vollmacht eine vorschriftsmäßig 
versteuerte Urkunde vorhanden und dies entweder 
auf der Substitutionsvollmacht vermerkt ist oder 
die ursprüngliche Vollmacht sich bei den Gerichts- 
akten befindet. 
  
  
  
  
Vorrechtseinränmungen (Prioritätszessionen) 
) Werkverdingungsverträge, inhalts deren der 
Ubernehmer auch das Material für das über- 
nommene Werk ganz oder teilweise anzuschaffen 
hat, sind, falls letzteres in der Herstellung be- 
weglicher Sachen besteht, wie Lieferungsverträge 
unter Zugrundelegung des für das Werk be- 
dungenen Gesamtpreises zu versteuern. 
  
  
  
  
 
	        
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