Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1909. (100)

— 613 — 
Steuersatz Berechnung 
  
* 
* Gegenstand der Besteuerung vom der 
" Hun- Stempelabgabe 
S dertMarkf. 
77). b) Zeugnisse aller Art, welche von Geistlichen 
in bezug auf kirchliche Handlungen erteilt 
werden, insbesondere Geburts-, Tauf-, Auf- 
gebots-, Ehe., Trau-, Toten= und Beerdi- 
gungsscheine; 
Jc) Zeugnisse, welche zum Nachweise der Be- 
rechtigung zum Genusse von Wohltaten, 
Stiftungen und anderen Bezügen für hilfs- 
bedürftige Personen dienen sollen oder welche 
wegen Zahlung von Wartegeldern, Pensionen, 
Unterstützungsgeldern, Krankengeldern, Be- 
erdigungskosten, Witwen- und Waisengeldern 
und ähnlichen Kosten und Geldern als Rech- 
nungsbelege bei öffentlichen oder privaten 
Kassen und Anstalten eingereicht werden 
müssen; 
d) (#) Führungszeugnisse, insoweit sie nicht zur 
Erlangung der in den Tarifstellen „Er- 
laubniserteilungen““ und „Lustbarkeiten“ auf- 
geführten Genehmigungen usw. erforderlich 
sind. 
() Den Führungszeugnissen stehen gleich 
Zeugnisse über geleistete Arbeiten in Anstalten, 
welche von unmittelbaren oder mittelbaren 
Staatsbehörden betrieben werden; 
e) Beglaubigungen von Unterschriften unter An- 
trägen und Verhandlungen, die nach ihrem 
Inhalt ausschließlich zu einer Eintragung 
oder Löschung in öffentlichen, das Eigen- 
tum und die Belastung von Grundstücken 
und selbständigen Gerechtigkeiten feststellenden 
Büchern erforderlich sind, sowie die mit 
solchen Beglaubigungen verbundenen Zeug- 
nisse über die Vertretungsbefugnis der Be- 
teiligten; 
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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