Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1909. (100)

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III. Abschnitt. 
Besondere Bestimmungen. 
Ersatz für die vor dem Verbrauche verdorbenen Stempelzeichen. 
Erstattung bereits verwendeter Stempel. 
Rechtsweg. 
Verjährung der Stempelsteuer. 
Berechnung der Fristen. 
Kosten. 
Verwaltung der Stempelsteuer. 
Aufsichtsführung. 
Anfertigung, Verkauf und Verwendung von Stempelzeichen und Anlegung von 
Verzeichnissen. 
3. Unbefugter Handel mit Stempelzeichen. 
Ulbergangsbestimmungen. 
Aufrechterhaltung und Aufhebung älterer Bestimmungen. 
. Schlußbestimmung. 
Anlagen zum Stempelsteuergesetz: 
Tarif und Hilfstabelle. 
  
  
Redigiert im Bureau des Staatsministeriums. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Bestellungen auf einzelne Stücke der Preußischen Gesetzsammlung und auf die Haupt-Sachregister (1806 bis 1883 zu 6,25 MA 
und 1884 bis 1903 zu 2,40 A) sind an die Postanstalten zu richten.
	        
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