Preußische Gesetzsammlung
— Nr. 9. —
Inhalt: Geset, betreffend Erweiterung des Stadtkreises Cinden, S. 37. — Bekanntmachung der nach
dem Gesetze vom 10. April 1872 durch die Regierungsamtsblätter veröffentlichten landesherrlichen
Erlasse, Urkunden usw., S. 64.
(Nr. 10949.) Gesetz, betreffend Erweiterung des Stadtkreises Linden. Vom 13. Mai 1909.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen rc,
verordnen;, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie,
was folgt:
Die Landgemeinden Limmer, Davenstedt, Badenstedt und Bornum werden
mit dem 1. April 1909 von dem Landdkreise Linden abgetrennt und nach Maß-
gabe der in den Anlagen abgedruckten Eingemeindungsverträge der Stadtgemeinde.
und dem Stadtkreise Linden einverleibt.
Der Magistrat zu Linden erhält mit Verkündung dieses Gesetzes die Be-
fugnis, wegen des Uberganges aus dem alten in das neue Verhältnis, ins-
besondere wegen der Wahl der neuen Bürgervorsteher, das Erforderliche anzu-
ordnen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Pola, den 13. Mai 1909.
(L. S.) Wilhelm.
Fürst v. Bülow. v. Bethmann Hollweg. v. Tirpitz.
Frhr. v. Rheinbaben. v. Einem. Delbrück. Beseler.
v. Breitenbach. v. Arnim. v. Moltke. Sydow.
Geseysammlung 1909. (Nr. 10940.) 11
Ausgegeben zu Berlin den 21. Mai 1909.