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Lfde. Gebühr
Ois Bezeichnung der Amtsverrichtung in
Zisser Mark
III. Schriftliche Gutachten, Untersuchungen.
11.usstellung eines Befundscheins oder Erteilung einer schriftlichen Aus-
kunft ohne näbere gutachtliche Ausfühng . .. 3
12. JBefundattest mit näherer gutachtlicher Ausführng 5
13. JSchriftliches, ausführliches, wissenschaftlich begründetes Gutachten, ins-
14.
16.
17.
besondere über den körperlichen oder geistigen Instand einer Person
oder über eine Seehennnnn . . ..
Sind mehrere Kreisärzte zu einem Obduktionsbericht oder Gut-
achten aufgefordert worden, so erhält in dem Falle der gemeinschaft-
lichen Erstattung jeder eine innerhalb der Mindest- und Höchstsätze
nach der Mühewaltung des einzelnen zu bemessende Gebühr.
Untersuchung eines Nahrungs= und Genusmittels sowie Gebrauchsgegen-
standes, eines Arzneistoffs, Geheimmittels und dergleichen nebst kurzer
gutachtlicher Außenn .. ......... ......
Untersuchung, mikrostkopische, physikalische, einschließlich einer kurzen gut—
achtlichen Außerung und des verbrauchten Materials an Farbstoffen
und dergleihen ...
Untersuchung, bakteriologische, chemische, einschließlich des Gutachtens
Die verwendeten Reagentien, Nährböden, verbrauchten Apparate,
Auslagen für Benutzung eines besonderen Lokals sowie sonstige not-
wendige Unkosten sind neben der Gebühr zu vergüten.
Außer der Gebühr zu 13 erhält der Kreisarzt im Falle der Wahr-
nehmung eines Termins die zu 1 bestimmte Gebühr, dagegen ist die
zu 4 bestimmte Gebühr in den Gebühren zu 13 bis 15 mit ein.
begriffen. Sind zur Ausstellung des Gutachtens Vorbesuche erforderlich,
so treten die Gebühren zu 3 hinzu.
Hat in den Fällen zu 11 und 12 eine Untersuchung außerhalb
der Wohnung des Kreisarztes oder, falls dieser Anstaltsarzt ist, außer-
halb der Anstalt stattgefunden, so erhöhen sich die Gebuhren zu 11
und 12 ummieiee„
Hat sich der Kreisarzt in diesen Fällen an Ort und Stelle be-
geben, und kann die Untersuchung ohne sein Verschulden nicht statt-
finden, so ist eine Gebühr n ...
in Ansatz zu bringen.
Erfordert ein schriftliches, ausführliches, wissenschaftlich begründetes
Gutachten eine Untersuchung der in 14 und 15 bezeichneten Art oder
wird in den Fällen zu 14 und 15 nachträglich ein schriftliches, aus-
führliches und wissenschaftlich begründetes Gutachten erfordert, so
kommen die Gebühren zu 13 sowie zu 14 und 15 nebeneinander in
Ansatz. Erfordert die Untersuchung zu 16 einen vorgängigen Besuch
oder eine vorgängige Besichtigung, so treten die Gebühren zu 3 hinzu.
10 bis 30
3 bis 10
6 bis 20
12 bis 75
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