Object: Europäischer Geschichtskalender. Zwanzigster Jahrgang. 1879. (20)

362 Die Gesterreichisch- Augarische Monarchie. (Dec. 28—31.) 
maßen zu entsprechen: der Kaiser bewilligt der Stadtgemeinde Pilsen 
zur Erhaltung ihrer (czechischen) Communal-Mittelschule auf 3 Jahre 
eine jährliche Staatssubvention von 6000 Gulden „unter Vorbehalt 
verfassungsmäßiger Behandlung“. Unter den in jenem Memorandum 
aufgestellten Forderungen spielt die Uebernahme czechischer Com- 
munal-Mittelschulen auf das Reichsbudget eine hervorragende Rolle 
umd diese Forderung der Czechen ist auch keine unbillige. 
28. December. (Oesterreich.) Die Regierung scheint auch 
in Oesterreich das Staatsbahnsystem ins Auge gefaßt zu haben: 
Das Handelsministerium richtet an die Kronprinz-Rudolph-Bahn 
folgenden Erlaß: „Nachdem die Kronprinz-Rudolph-Bahn während 
der letzten fünf Jahre mehr als die Hälfte des garantirten Rein- 
erträgnisses jährlich in Anspruch genommen hat, übernimmt die 
Staatsverwaltung im Sinne des §. 4 des Gesetzes vom 14. Dec. 
1877 den Betrieb der Bahn vom 1. Jannar 1880 ab.“ 
Das angezogene: Gesetz ist das sogenannte Sequestrationsgesetz. Es 
bestimmt in § 42 „Die Regierung ist berechtigt, den B Betrieb #nrantiter 
Eisenbahnen, welche für die letzten fünf Jahre mehr als die Hälfte des 
garantirten Reinerträgnisses jährlich in Anspruch genommen haben, selbst zu 
führen. Diese Berechtigung der Regiernnug erlischt, wenn die Unternehmung 
durch drei anfeinanderfolgende Jahre nicht die Hälfle des garantirten Rein- 
erträguisses in Anspruch genommen hat.“ Es handelt sich vorerst nicht um 
die Uebernahme der gesanenten, Verwaltung der Wahe oder um einen Ankauf 
derfelben im Sinne des *7 es Sequestrationsgesetzes, sondern lediglich um 
die Uebernahme des Betrieb 
30. December. —# Galizien.) Das Vorgehen der 
Czechen findet Nachahmung. In Gemäßheit der auf dem letzten 
ruthenischen Parteitage gefaßten Beschlüsse entscheidet sich der Aus- 
schuß der „Rada russka“ für die Entsendung einer Deputation an 
das Ministerium, welche ein Memorandum über die Durchführung 
der Gleichberechtigung der Nationalitäten in Galizien überreichen 
wird. Die Ruthenen verlangen damit gegenüber den Polen nur 
dasselbe, was die Czechen gegenüber den Deutschen verlangen. Die 
bisherige Allianz zwischen Czechen und Polen wird dadurch in Frage 
gestellt. 
31. December. Verlängerung des bestehenden Handels= resp. 
Meistbegünstigungsvertrags mit Deutschland bis zum 30. Juni 
1880, jedoch mit sehr wesentlichen Einschränkungen von Seite des 
einen wie des andern Theils. (s. Deutschland.)
	        
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