Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1909. (100)

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Zugleich bestimme Ich, daß das Recht zur Enteignung und dauernden 
Beschränkung der Grundstücke, die zur Bauausführung nach den von Ihnen 
festzustellenden Plänen notwendig sind, nach den gesetzlichen Bestimmungen An- 
wendung finden soll: 
1. für die im §# 1 unter Ia und b des oben erwähnten Gesetzes auf- 
geführten neuen Eisenbahnen; 
2. für die im § 1 unter II und III a. a. O. innerhalb diesseitigen Staats- 
gebiets vorgesehenen Bauausführungen an bestehenden Bahnen, für die 
das Enteignungsrecht nicht bereits nach den geltenden gesetzlichen Be- 
stimmungen oder früheren landesherrlichen Erlassen Platz greift; 
3. für die im 9 1 unter IV a. a. O. vorgesehene Einrichtung elektrischer 
Zugförderung. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetzsammlung zu veröffentlichen. 
Berlin, den 1. September 1909. 
Wilhelm. 
von Breitenbach. 
An den Minister der öffentlichen Arbeiten. 
  
  
Bekanntmachung. 
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind 
bekannt gemacht: 
1. der Allerhöchste Erlaß vom 22. Februar 1909, betreffend die Verleihung 
des Enteignungsrechts an die Gemeinde Kappeln im Kreise St. Wendel 
zum Bau eines öffentlichen Weges von Kappeln nach Grumbach, durch 
das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Trier Nr. 12 S. 101, aus- 
gegeben am 20. März 1909; 
2. der Allerhöchste Erlaß vom 7. April 1909, betreffend die Verleihung des 
Enteignungsrechts an die Kleinbahn-Aktiengesellschaft Kirchbarkau— Preetz— 
Lütjenburg in Preetz für die Anlage einer Kleinbahn von Kirchbarkau 
über Preetz nach Lütjenburg, durch das Amtsblatt der Königl. Regierung 
zu Schleswig Nr. 18 S. 163, ausgegeben am 1. Mai 1909;, 
3. das am 26. Avril 1909 Allerböchst vollzogene Statut für die Lister-Tal- 
sperrengenossenschaft durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Arns- 
berg Nr. 33 S. 467, ausgegeben am 13. August 1909; 
4. das am 12. Juni 1909 Allerhöchst vollzogene Statut für die Prosna= 
Räumungsgenossenschaft im Rosenberger Kreise in Landsberg im Kreise 
Rosenberg O. S. durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Oppeln 
Nr. 29 S. 283, ausgegeben am 16. Juli 1909;
	        
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