Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1909. (100)

I. Stromregulierung 
von der Seeve- 
mündung bie Bruns- 
hausen (551 bis 6). 
— 752 — 
(Nr. 10999.) Staatsvertrag zwischen Preußen und Hamburg, betreffend die Verbesserung des 
Fahrwassers der Elbe und andere Maßnahmen zur Förderung der Seeschiff- 
fahrt nach Hamburg, Altona und Harburg. Vom 14. November 1908. 
Se’e Majestät der König von Preußen und der Senat der Freien und 
Hansestadt Hamburg, von dem Wunsche geleitet, die Seeschiffahrt nach den Häfen 
von Hamburg, Altona und Harburg mittels einer durchgreifenden Verbesserung 
des Fahrwassers der Elbe von der Seevemündung abwärts zu fördern sowie den 
Ausbau der vorhandenen und die Einrichtung neuer Hafenanlagen Hamburgs 
durch den Austausch geeigneter Gebietsteile und die Herstellung neuer Eisenbahn- 
verbindungen zu erleichtern, haben zum Zwecke einer Vereinbarung hierüber zu 
Bevollmächtigten ernannt: 
Seine Majestät der König von Preußen: 
den an Stelle des Staatssekretärs des Auswärtigen Amtes mit der 
Vertretung Allerhöchstihres Ministers der auswärtigen Angelegen- 
heiten betrauten Gesandten in Bukarest, Wirklichen Geheimen Rat 
Alfred von Kiderlen-Waechter; 
der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg: 
den Bürgermeister William Henry O'Swald. 
Die Bevollmächtigten haben unter Vorbehalt der Ratifikation nachstehenden 
Vertrag abgeschlossen: 
1. 
Die Elbe von der Seevemündung bis Brunshausen soll nach Maßgabe 
des nebst einem Ubersichtsplane beigefügten Regulierungsentwurfs ausgebaut werden. 
W 6 2. 
goͤblbrand. 1. Die Verlegung des Köhlbrandes und die Herstellung des neuen Strom- 
betts in der durch den Staatsvertrag vom 19. Dezember 1896 festgesetzten Tiefe 
(X2 des Regulierungsentwurfs) wird Hamburg alsbald nach dem Inkrafttreten 
dieses Vertrags vornehmen. Preußen hat das Recht, den Köhlbrand alsbald 
nach seiner Verlegung auf — 8/1 Meter N. N. (— 5/%0 Meter H. N.)“) zu ver- 
tiefen und diese Tiefe dauernd zu erhalten. 
2. Hamburg wird, falls es einen Tunnel zwischen seinen Hafenanlagen 
westlich und östlich des Köhlbrandes berstellt, die höchste Kante dieses Tunnels 
auf —1 4151 Meter N. N. (—1 1/06 Meter H. N.) legen, so daß nach Beendigung 
des Tunnelbaues eine weitere Vertiefung des Köhlbrandes möglich ist. Sobald 
der Tunnel erbaut sein wird oder spatestens nach Ablauf von 24 Jahren seit 
*) N. N. — Normal- Null, H. N. — Hamburger Null.
	        
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