Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1909. (100)

— 756 — 
sollen Baggerungen sich auf die Herstellung und Erhaltung der Tiefe 
von 3 Meter unter Mittelniedrigwasser beschränken. Die Bestimmungen 
des & 1 des Staatsvertrags vom 19. Dezember 1896 bleiben so lange 
in Geltung, bis die nach dem Regulierungsentwurfe geplanten Re- 
gulierungsarbeiten in vollem Umfang ausgeführt werden. Hamburg 
hat unterhalb km 615 in der Norderelbe unbeschränkte Baggerfreiheit. 
Preußen hat in der Süderelbe von km 615 bis km 621 auf eine Sohlen- 
breite von 80 Meter ebenfalls unbeschränkte Baggerfreiheit. In der 
Süderelbe darf die Rinne zwischen km 615,7 und km 6177 innerhalb 
der Regulierungslinien so weit verbreitert werden, als es die Fahrt der 
in die Harburger Häfen einlaufenden oder diese verlassenden Seeschiffe 
erfordert. 
e) Der Leitdamm und der Faschinendamm in der Unterelbe (§ 5 des 
Regulierungsentwurfs) nebst der Anschüttung zwischen beiden sowie die 
neuen Uferstrecken der Ausmündung der Alten Süderelbe werden, so- 
lange dieser Stromarm nicht sturmflutfrei geschlossen ist, nur in 
Niedrigwasserhöhe ausgeführt. Auch in diesem Falle ist die im § 5 
Abs. 1 vorgesehene Nebenschiffahrtsstraße nebst Zugängen und Durch- 
fahrten auszubauen und zu erhalten. 
2. Die im Abs. 1 bezeichneten Arbeiten werden in nachstehender Reihen= 
folge ausgeführt: 
von Preußen von Hamburg 
1. und 2. Baujahr: Ausbaggerung des 1. und 2. Baujahr: Verlängerung des 
jetzigen Köhlbrandes innerhalb der im Trennungswerkes bei Bunthaus. 
Abs. 1a vorgesehenen Abmessungen; 
hierbei darf um ersten Baujahr eine 
Sohlenbreite von 80 Meter und eine 
Tiefe von — 5,74 Meter N. N. 
(— 2/20 Meter H. N.) nicht über- 
schritten werden. 
Einschränkung der Breite der oberen 
Süderelbe von km 609/65 bis km 
611. 
3. und 4. Baujahr: Fortsetzung der Ein= 1. bis 3. Banjabr: Sturmilutfreie 
schränkung der Breite der oberen Schließung der Nebenarme Maaken- 
Süderelbe bis Km 614,. fleth, Mühlenfleth und Köhlfleth. 
Vertiefung der neuen Köblbrand- Verlegung des Köhlbrandes. 
mündung von — 4,51 Meter N. N. Schließung der alten Köhlbrand- 
(— 1% Meter H.N.) bis —8),5: Meter mündung. 
N. N. (— 5/0 Meter H. N.). 
1. Baujabr: Profilerweiterung bei Wal- 
tershof. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.