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sollen Baggerungen sich auf die Herstellung und Erhaltung der Tiefe
von 3 Meter unter Mittelniedrigwasser beschränken. Die Bestimmungen
des & 1 des Staatsvertrags vom 19. Dezember 1896 bleiben so lange
in Geltung, bis die nach dem Regulierungsentwurfe geplanten Re-
gulierungsarbeiten in vollem Umfang ausgeführt werden. Hamburg
hat unterhalb km 615 in der Norderelbe unbeschränkte Baggerfreiheit.
Preußen hat in der Süderelbe von km 615 bis km 621 auf eine Sohlen-
breite von 80 Meter ebenfalls unbeschränkte Baggerfreiheit. In der
Süderelbe darf die Rinne zwischen km 615,7 und km 6177 innerhalb
der Regulierungslinien so weit verbreitert werden, als es die Fahrt der
in die Harburger Häfen einlaufenden oder diese verlassenden Seeschiffe
erfordert.
e) Der Leitdamm und der Faschinendamm in der Unterelbe (§ 5 des
Regulierungsentwurfs) nebst der Anschüttung zwischen beiden sowie die
neuen Uferstrecken der Ausmündung der Alten Süderelbe werden, so-
lange dieser Stromarm nicht sturmflutfrei geschlossen ist, nur in
Niedrigwasserhöhe ausgeführt. Auch in diesem Falle ist die im § 5
Abs. 1 vorgesehene Nebenschiffahrtsstraße nebst Zugängen und Durch-
fahrten auszubauen und zu erhalten.
2. Die im Abs. 1 bezeichneten Arbeiten werden in nachstehender Reihen=
folge ausgeführt:
von Preußen von Hamburg
1. und 2. Baujahr: Ausbaggerung des 1. und 2. Baujahr: Verlängerung des
jetzigen Köhlbrandes innerhalb der im Trennungswerkes bei Bunthaus.
Abs. 1a vorgesehenen Abmessungen;
hierbei darf um ersten Baujahr eine
Sohlenbreite von 80 Meter und eine
Tiefe von — 5,74 Meter N. N.
(— 2/20 Meter H. N.) nicht über-
schritten werden.
Einschränkung der Breite der oberen
Süderelbe von km 609/65 bis km
611.
3. und 4. Baujahr: Fortsetzung der Ein= 1. bis 3. Banjabr: Sturmilutfreie
schränkung der Breite der oberen Schließung der Nebenarme Maaken-
Süderelbe bis Km 614,. fleth, Mühlenfleth und Köhlfleth.
Vertiefung der neuen Köblbrand- Verlegung des Köhlbrandes.
mündung von — 4,51 Meter N. N. Schließung der alten Köhlbrand-
(— 1% Meter H.N.) bis —8),5: Meter mündung.
N. N. (— 5/0 Meter H. N.).
1. Baujabr: Profilerweiterung bei Wal-
tershof.