Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1909. (100)

vergrößert, welches aus der Zahl der wahlberechtigten Bewohner des Gebiets der 
ehemaligen Gemeinde Bornum zu wählen ist. 
88. 
Die zur Zeit des Inkrafttretens dieses Vertrags von der Gemeinde Bornum 
dauernd im Gemeindedienste gegen Entgelt beschäftigten Personen werden bei der 
Vereinigung der Dorfgemeinde Bornum mit der Stadtgemeinde Linden in ihrer 
bisherigen Diensttätigkeit und Vorbildung entsprechende Stellungen und Be- 
schäftigungen in der Stadtverwaltung übernommen und in ihren Vergütungs- 
bezügen jedenfalls nicht schlechter gestellt werden, als sie in der Gemeinde Bornum 
vor Abschluß dieses Vertrags gestellt waren. 
69. 
Die Stadtgemeinde Linden und die ehemalige Gemeinde Bornum bilden 
vom Tage der Vereinigung ab einen einheitlichen Ortsarmenverband. 
Insofern durch die Vereinigung eine Unterbrechung der Frist zum Erwerbe 
des Unterstützungswohnsitzes für Einwohner der Stadt Linden oder der Gemeinde 
Bornum eintritt, übernimmt die erweiterte Stadtgemeinde die Verpflichtung, von 
den lediglich aus der Unterbrechung der Frist ihr erwachsenden Befugnissen 
anderen Armenverbänden gegenüber keinen Gebrauch zu machen. 
& 10. 
Die Stadtgemeinde Linden und die Gemeinde Bornum bilden nach der 
Vereinigung einen einheitlichen Volksschulverband. 
Von denjenigen Personen, welche im Bezirke der ehemaligen Gemeinde 
Bornum wohnen, darf kein Schulgeld erhoben werden. 
Die Stadtgemeinde Linden verpflichtet sich, Vorkehrungen zu treffen, durch 
welche ermöglicht wird, daß für die im ehemaligen Gemeindebezirke Bornum 
wohnhaften schulpflichtigen Volksschulkinder der drei jüngsten Jahrgänge Klassen- 
räume im ehemaligen Gemarkungsbezirke Bornum oder in der Nähe von dessen 
Grenzen zur Verfügung stehen. 
  
11. 
Die Stadtgemeinde Linden verpflichtet sich, spätestens innerhalb zweier 
Jahre nach Inkrafttreten dieses Vertrags in Gemäßheit der von ihr mit der 
Imperial-Continental-Gas-Association zu London abgeschlossenen Verträge eine 
Versorgung des bebauten Teiles der Gemeinde Bornum mit Gas herbeizuführen 
und den bebauten Teil der Gemeinde Bornum und insbesondere auch den von 
der Straßenbahnhaltestelle an der Badenstedter Straße nach der Ortschaft Bornum 
führenden Weg mit Straßenbeleuchtung versehen zu lassen. 
8 12. 
Die Einwohner des ehemaligen Gemeindebezirkes Bornum sind berechtigt, 
sowohl den städtischen Hauptfriedhof in Ricklingen sowie auch den nach dem Ver- 
Gesetzsannnlung 1909. (r. 10919.) 14
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.