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Preußische Gesetzsammlung
J Nr. 10. -
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Inhalt: Verordnung, betreffend die Vermehrung der Deputierten der Landgemeinden im Kreistage der
Kreise Pleschen und Schmiegel im Regierungsbezirke Posen, S. 30. — Verfügung des Justiz-
ministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Teil des Bezirkes des Amtsgerichts
Limburg a. L., S. 10. — Verfügung des Justizministers zur Abänderung der Verfügung vom
9. April 1910, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Teil des Bezirkes des Amts-
gerichts Hadamar, S. 40. — Bekanntmachung der nach dem Gesetze vom 10. April 1872
durch die Regierungsamrsblätter veröffentlichten landesherrlichen Erlasse, Urkunden usw., S. 41.
(Nr. 11032.) Verordnung, betreffend die Vermehrung der Deputierten der Landgemeinden
im Kreistage der Kreise Pleschen und Schmiegel im Regierungsbezirke Posen.
Vom 12. April 1910.
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc,
verordnen auf Grund des § 2 zu C des Gesetzes vom 4. August 1904 (Gesetz-
samml. S. 241), betreffend Abänderung der Vorschriften über die Zusammen-
setzung der Kreistage und über die Wahlen zum Provinziallandtag in der
Provinz Posen, was folgt:
1.
Die Zahl der Deputierten der Landgemeinden im Kreistage der Kreise
Peschen und Schmiegel im Regierungsbezirke Posen wird von je drei auf je
vier erhöht.
2.
Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Der Minister
des Innern ist mit ihrer Ausführung beauftragt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Homburg v. d. H., den 12. April 1910.
(L. S.) Wilhelm.
von Moltke.
Gefetzsammlung 1910. (Nr. 11032—11034.) 12
Ausgegeben zu Berlin den 29. April 1910.