. das am 6. Mai 1911 Allerhöchst vollzogene Statut für die Ohlau—-
Entwässerungsgenossenschaft in Lentföhrden im Kreise Segeberg durch
das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Schleswig Nr. 33 S. 279,
ausgegeben am 3. Juni 1911;
8. der am 6. Mai 1911 Allerhöchst vollzogene Vierte Nachtrag zu dem
Statute für den Haffdeichverband im Memeldelta in Kaukehmen vom
24. Januar 1894 durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Gum-
binnen Nr. 23 S. 201, ausgegeben am 7. Juni 1911) -
. das am 6. Mai 1911 Allerhöchst vollzogene Statut für die Mühlstadt
Genossenschaft in Schüllar im Kreise Wittgenstein durch das Amtsblatt
der Königl. Regierung zu Arnsberg Nr. 23 S. 429, ausgegeben am
9. Juni 1911;
10. das am 15. Mai 1911 Allerhöchst vollogene Statut für die Genossen-
schaft zur Regulierung der Lune in Stotel im Kreise Geestemünde durch
das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Stade Nr. 23 S. 350, aus-
gegeben am 9. Juni 1911;
11. das am 15. Mai 1911 Allerhöchst vollzogene Statut für die Ent-
wässerungsgenossenschaft Rübenzahl in Rübenzahl im Kreise Lötzen durch
das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Allenstein Nr. 24 S. 157,
ausgegeben am 14. Juni 1911;
12. der Allerhöchste Erlaß vom 24. Mai 1911, betreffend die Verleihung
des Enteignungsrechts an den Kreis Osterholz für den Ausbau der
St. Jürgenslandstraße von Lilienthal durch das St. Jürgensland bis
Ritterhude und eines von dieser Straße bei Niederende abzweigenden
Sommerwegs über Moorhausen bis zur Landstraße Osterholz—Lintel,
durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Stade Nr. 23 S. 350,
ausgegeben am 9. Juni 1911;
13. der Allerhöchste Erlaß vom 24. Mai 1911, betreffend die Verleihung
des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Bochum für die Erweiterung
der städtischen Wassergewinnungsanlagen, durch das Amtsblatt der
Königl. Regierung zu Arnsberg Nr. 24 S. 452, ausgegeben am
16. Juni 1911;
14. der Allerhöchste Erlaß vom 24. Mai 1911, betreffend die Verleihung
des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Berlin für die bebauungs-
planmäßige Freilegung der Greifswalder Straße, durch das Amtsblatt
der Königl. Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 24 S. 404,
ausgegeben am 16. Juni 1911.
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Redigiert im Bureau des Staatsministeriums. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerel.
Bestellungen auf einzelne Stücke der Preußischen Gesetzsammlung und auf die Hanpt-Sachregtster (1806 bis 1883 zu 6,254
und 1884 bis 1903 zu 2/40 A sind an die Postanstalten zu richten.