Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1911. (102)

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84. 
Das Staatsministerium wird mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. . 
Gegeben Neues Palais, den 6. Juni 1911. 
(#. S.) Wilhelm. 
v. Bethmann Hollweg. v. Tirpitz. Delbrück. Beseler. 
v. Breitenbach. Sydow. v. Trott zu Solz. v. Heeringen. 
Frhr. v. Schorlemer. v. Dallwitz. Lentze. 
  
Staatsvertrag zwischen Hreußen und Bapern 
über 
die Änderung der beiderseitigen Landesgrenze längs der preußischen 
Gemeinde Achberg, Oberamt Sigmaringen, und der baherischen 
Gemeinde Oberreitnau, Bezirksamt Lindau. 
Vom 6. Mai 1910. 
  
Die Landesgrenze zwischen den Königreichen Preußen und Bayern durch- 
schneidet auf der längs der preußischen Gemeinde Achberg, Oberamt Sigmaringen, 
und der bayerischen Gemeinde Oberreitnau, Bezirksamt Lindau, verlaufenden 
Strecke mehrere Gebäude. Zur Beseitigung der hierdurch hervorgerufenen Miß- 
stände und um zugleich bei diesem Anlaß eine bessere Gestaltung der Landesgrenze 
auf der bezeichneten Strecke herbeizuführen, erscheint eine Anderung der Landes- 
grenze erwünscht. lber solche anderweitige Festsetzung der Landesgrenze haben 
der seitens der Königlich Preußischen Regierung bestellte Kommissar: 
Königlicher Regierungsrat Preuner in Sigmaringen 
und 
der seitens der Königlich Bayerischen Regierung bestellte Kommissar: 
Königlicher Regierungsassessor Dorn in Augsburg 
die folgende Vereinbarung getroffen: 
Artikel 1. 
Die Landesgrenze zwischen Preußen und Bayern von dem Grenzsteine 
Nr. 87 A bis zum Grenzsteine Nr. 89, die bisher in der auf der anliegenden
	        
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