Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1911. (102)

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(Nr. 11104.) Bekanntmachung der Ministerialerklärung vom 10. Februar 1911 zu dem 
zwischen der Königlich Preußischen und der Herzoglich Sachsen-Coburg- 
Gothaischen Regierung abgeschlossenen Staatsvertrage wegen Aufhebung 
der pfarramtlichen Verbindung der preußischen Kirchengemeinde Möbisburg 
mit der gothaischen Kirchengemeinde Bischleben vom 18. November 1910. 
Vom 23. Februar 1911. 
Ministerialerklärung. 
D. von dem Konsistorialrate Karl August Ferdinand Gensen in Magdeburg 
als Königlich Preußischem Kommissar und dem Staatsrate Karl Louis Julius 
Wilharm in Gotha als Herzoglich Sachsen-Coburg-Gothaischem Kommissar in 
Erfurt am 18. November 1910 unterzeichnete Staatsvertrag wegen Aufhebung 
der pfarramtlichen Verbindung der preußischen Kirchengemeinde Möbisburg mit 
der gothaischen Kirchengemeinde Bischleben wird hiermit für Preußen nach er- 
teilter landesherrlicher Genehmigung ratifiziert und es wird dessen Erfüllung in 
allen Punkten zugesichert. 
Zu Urkund dessen ist die gegenwärtige Ratifikationsurkunde unter Bei- 
drückung des Königlichen Insiegels ausgefertigt worden. 
Berlin, den 10. Februar 1911. 
Der Königlich Preußische Minister der auswärtigen Angelegenheiten. 
(L. S.) v. Bethmann Hollweg. 
  
Vorstehende Erklärung wird, nachdem sie gegen eine entsprechende Erklärung 
des Herzoglich Sächsischen Staatsministeriums in Gotha vom 26. November 1910 
ausgewechselt worden ist, hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. 
Berlin, den 23. Februar 1911. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten. 
Im Auftrage: 
v. Frantzius.
	        
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