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(Nr. 11104.) Bekanntmachung der Ministerialerklärung vom 10. Februar 1911 zu dem
zwischen der Königlich Preußischen und der Herzoglich Sachsen-Coburg-
Gothaischen Regierung abgeschlossenen Staatsvertrage wegen Aufhebung
der pfarramtlichen Verbindung der preußischen Kirchengemeinde Möbisburg
mit der gothaischen Kirchengemeinde Bischleben vom 18. November 1910.
Vom 23. Februar 1911.
Ministerialerklärung.
D. von dem Konsistorialrate Karl August Ferdinand Gensen in Magdeburg
als Königlich Preußischem Kommissar und dem Staatsrate Karl Louis Julius
Wilharm in Gotha als Herzoglich Sachsen-Coburg-Gothaischem Kommissar in
Erfurt am 18. November 1910 unterzeichnete Staatsvertrag wegen Aufhebung
der pfarramtlichen Verbindung der preußischen Kirchengemeinde Möbisburg mit
der gothaischen Kirchengemeinde Bischleben wird hiermit für Preußen nach er-
teilter landesherrlicher Genehmigung ratifiziert und es wird dessen Erfüllung in
allen Punkten zugesichert.
Zu Urkund dessen ist die gegenwärtige Ratifikationsurkunde unter Bei-
drückung des Königlichen Insiegels ausgefertigt worden.
Berlin, den 10. Februar 1911.
Der Königlich Preußische Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
(L. S.) v. Bethmann Hollweg.
Vorstehende Erklärung wird, nachdem sie gegen eine entsprechende Erklärung
des Herzoglich Sächsischen Staatsministeriums in Gotha vom 26. November 1910
ausgewechselt worden ist, hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Berlin, den 23. Februar 1911.
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
Im Auftrage:
v. Frantzius.