Nr. 11109.) Bekanntmachung der Ministerialerklärung vom 9. Februar 1911 zu dem Ver-
trage zwischen Preußen und Bremen wegen einer Erweiterung der Hafen.
und Verkehrsanstalten zu Bremerhaven und eines aus diesem Anlasse vor-
zunehmenden Austausches von Gebieten bei Bremerhaven und bei Fischerhude,
Kreis Achim, vom 21. Mai 1904 in Verbindung mit dem Zusatzvertrage
vom 26. Mai 1905. Vom 24. März 1911.
Ministerialerklärung
zu dem Vertrage zwischen Preußen und Bremen wegen einer Erweiterung der
Hafen= und Verkehrsanstalten zu Bremerhaven und eines aus diesem Anlasse vor-
zunehmenden Austausches von Gebieten bei Bremerhaven und bei Fischerhude,
Kreis Achim, vom 21. Mai 194 in. Berbindung mit dem Zusatzvertrage vom
6. Mai 1905.
D. Königlich Preußische Staatsregierung und der Senat der Freien Hanse-
stadt Bremen sind darüber einverstanden, daß die Gebietsteile, die nach Artikel 1
Abs. 1 des Vertrags zwischen Preußen und Bremen wegen einer Erweiterung
der Hafen= und Verkehrsanstalten zu Bremerhaven und eines aus diesem Anlasse
vorzunehmenden Austausches von Gebieten bei Bremerhaven und bei Fischerhude,
Kreis Achim, vom 21. Mai 1904 in der Fassung des & 1 Nr. 1 des Zusatz-
vertrags vom 26. Mai 1905 von Preußen an Bremen abgetreten sind, sowie
die Gebietsteile, die nach Artikel 23 des erwähnten Vertrags vom 21. Mai 1904
von Bremen an Preußen abgetreten sind, auch in kirchlicher Beziehung der
Staatszugehörigkeit folgen.
Zu Urkund dessen ist die gegenwärtige Erklärung unter Beidrückung des
Königlichen Insiegels ausgefertigt worden.
Berlin, den 9. Februar 1911.
Der Königlich Preußische Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
In Vertretung:
(L. S.) v. Kiderlen-Waechter.
Vorstehende Ministerialerklärung wird, nachdem sie gegen eine entsprechende
Erklärung des Senats der Freien Hansestadt Bremen vom 3. März 1911 aus-
gewechselt worden ist, hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Der Vertrag
zwischen Preußen und Bremen vom 21. Mai 1904 und der Zusatzvertrag vom
26. Mai 1905, zu denen die Ministerialerklärung ergangen ist, sind in der Gesetz-
sammlung vom Jahre 1905 S. 292 ff. und S. 303 ff. veröffentlicht.
Berlin, den 24. März 1911.
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
Im Auftrage:
v. Frantzius.