Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1912. (103)

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ihnen zugeteilten Revisionsbureaus aufgestellten Revisionsprotokolle, 
Verhandlungen, Dechargen, Berichtigungserklärungen und sonstigen 
Expeditionen oder Verfügungen. 
35 erhält folgenden Zusatz als Abs. 3:; 
Das gleiche gilt bei der gemäß §#§# 28 und 24 des Geschäfts- 
regulativs angeordneten Vornahme von Stichprüfungen, sofern sich aus 
dem Auftrage nicht ein anderes ergibt. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetzsammlung zu veröffentlichen und dem Land- 
tage der Monarchie zur Kenntnisnahme mitzuteilen. 
Neues Palais, den 28. Mai 1912. 
Wilhelm. 
v. Bethmann Hollweg. v. Tirpitz. Delbrück. Beseler. 
v. Breitenbach. Sydow. v. Trott zu Solz. v. Heeringen. 
Frhr. v. Schorlemer. Lentze. 
An das Staatsministerium. 
  
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Redigiert im Bureau des Staatsministeriumsß. — Berlin, gedruckt in der Relchsdruckerei. 
Bestellungen auf einzelne Stücke der Preußischen Gesetzsammlung und auf die Haupt-Sachregister (18006 bis 1883 zu 6,25 M 
und 1884 bis 1903 zu 2,40 #) sind an die Postaustalten zu richten.
	        
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