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Preußische Gesetzsammlung
Nr. 21.—
JInhalt: Ausführungsgesetz zur Maß- und Gewichtsordnung vom 30. Mai 1908, S. 120. —
Staatsvertrag zwischen dem Königreiche Preußen und dem Fürstentume Schaumburg-Lippe zur
Abänderung der am 20. Oktober 1872, 27. April 1874 und 23./25. Mai 1907 unterzeichneten Ver-
träge wegen Ubertragung der Leitung der Grundstückszusammenlegungen, Gemeinheitsteilungen und
Ablösungen auf die Königlich Preußischen Auseinandersetzungsbehörden, S. 130. — Bekannt-
machung, betreffend die Ratifikation des zwischen Preußen und Schaumburg-Cippe am 28. März
1912 vereinbarten Staatsvertrags zur Abänderung der am 20. Oktober 1872, 27. April 1874 und
23./25. Mai 1907 unterzeichneten Verträge wegen Uberkragung der Leitung der Grundstückszusammen-
legungen, Gemeinheitsteilungen und Ablösungen auf die Königlich Preußischen Auseinandersetzungs-
behörden, S. 134. — Erläuterung des Königlichen Staatsministeriums zu § 4 der Ausführungs-
bestimmungen zu den Vorschriften über die Reisekosten der Staatsbeamten vom 24. September 1910,
S. 1358.
(Nr. 11210.) Ausführungsgesetz zur Maß= und Gewichtsordnung vom 30. Mai 1908 (Reichs-
Gesetzbl. S. 349). Vom 3. Juni 1912.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen rc
isoen wln Basihm. der beiden Häuser des Landtags der Monarchie,
was folgt: ·
Fl.
Das Gesetz vom 26. November 1869 (Gesetzsamml. S. 1165) wird
aufgehoben.
82.
Die Aufsichtsbehörden (6 17 der Maß- und Gewichtsordnung) sind Vor—
gesetzte im Sinne des § 19 Abs. 3 des Gesetzes, betreffend die Dienstvergehen
der nicht richterlichen Beamten usw., vom 21. Juli 1852 (Gesetzsamml. S. 465).
Die mit der höheren Dienstaufsicht betrauten Behörden haben die im § 19
Abs. 5 und im § 23 dieses Gesetzes sowie die im & 6 der Allerhöchsten Ver-
ordnung über die Festsetzung und den Ersatz der bei Kassen usw. vorkommenden
Defekte vom 24. Januar 1844 (Gesetzsamml. S. 52) bezeichneten Befugnisse.
83.
Werden zum Zwecke der Nacheichung öffentliche Eichtage außerhalb der
sändigen Amtsstelle von der zuständigen Behörde angeordnet, so haben die Ge-
meinden:
Gesetzsammlung 1912. (Nr. 11210—11213.) 28
Ausgegeben zu Berlin den 20. Juni 1912.