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Vorstehende Bestimmungen sollen nach erfolgter Ratifikation des Vertrags
so betrachtet werden, als wären sie in dem Vertrage mitenthalten.
So geschehen in Berlin, den 18. Juli 1908.
Julius Peltzer. Dr. jur. Johannes Schmid-Burgk.
Paul Eckardt. Richard Kühn.
Felix Busch. Otto Krippendorf.
Kr. 11187.) Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des zwischen Preußen und dem
Großherzogtume Sachsen abgeschlossenen Staatsvertrags vom 18. Juli 1908
über die Durchführung der Grundstückszusammenlegungen und der damit
verbundenen Ablösungen im Großherzogtume Sachsen durch die Königlich
Preußischen Auseinandersetzungsbehörden. Vom 13. April 1912.
D. vorstehend abgedruckte, am 18. Juli 1908 unterzeichnete Staatsvertrag
zwischen Preußen und dem Großherzogtume Sachsen, betreffend die Durchführung
der Grundstückszusammenlegungen und der damit verbundenen Ablösungen im
Großherzogtume Sachsen durch die Königlich Preußischen Auseinandersetzungs-
behörden, ist nebst dem gleichfalls vorstehend abgedruckten Schlußprotokolle vom
selben Tage ratifiziert worden; der Austausch der Ratifikationsurkunden ist am
30. März 1912 in Berlin erfolgt.
Berlin, den 13. April 1912.
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
In Vertretung:
v. Kiderlen-Weaechter.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind
bekannt gemacht:
1. der Allerhöchste Erlaß vom 3. Februar 1912, betreffend die Genehmigung
des von dem 27. und 28. Generallandtage der Westpreußischen Landschaft