— 223 —
(Nr. 11279.) Gesetz, betreffend die Anderung der Amtsgerichtsbezirke Blumenthal und Lesum.
Vom 30. April 1913.
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen #.
verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie,
was folgt:
Einziger Paragraph.
In Abänderung der Verordnung vom 5. Juli 1879 (Gesetzsamml. S. 393)
werden aus der Landgemeinde Aumund im Kreise Blumenthal die Ortschaft Fähr
und der an diese angrenzende Teil von Aumund bis zur Mittellinie der Bahnhofs=
straße daselbst vom 1. Juli 1913 ab unter Abtrennung von dem Amtsgericht in
Lesum dem Amtsgericht in Blumenthal zugelegt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Neues Palais, den 30. April 1913.
(L. S.) Wilhelm.
v. Bethmann Hollweg. v. Tirpitz. Delbrück. Beseler.
v. Breitenbach. Sydow. v. Trott zu Solz. v. Heeringen.
Frhr. v. Schorlemer. v. Dallwitz. Lentze.
Redigiert im Bureau des Staateministeriums. — Berlin, gedruckt in der Reichsreuckerei.
Bestellungen auf einzelne Stücke der Vreußischen Gesetzsammlung und auf die Haupt-Sachregister (1306 bis 1833 zu 6,23 4
und 1884 bis 1903 zu 2,40 4) sind an die Postaustalten zu richten.