Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1913. (104)

— 249 — 
Preußische Gesetzsammlung 
H — Nr. 20 — 
Juhalt: Geseh, betreffend Erweiterung des Stadtkreises Linden, S. 249. — Verfügung des Justizministers, 
betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Teil des Berirkes des Auitoͤgerichts Diez, S. 250. 
— Bekanntmachung der nach dem Gesetze vom 10. April 1872 durch die Regierungsamtöblätter 
veröffentlichten landesherrlichen Erlasse, Urkunden usw., S. 250. 
  
  
(Nr. 11282.) Gesetz, betreffend Erweiterung des Stadtkreises Linden. Vom 14. Mai 1913. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen x. 
verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, 
was folgt: 
/1. 
Die Landgemeinde Ricklingen wird von dem Landkreise Linden abgetrennt 
und unter den der Begründung zum Entwurfe dieses Gesetzes als Anlage bei- 
gefügten und vom Minister des Innern im Amtsblatte der Regierung zu Hannover 
zu veröffentlichenden Bedingungen der Stadtgemeinde und dem Stadtkreise Linden 
einverleibt. 
82. 
Der Magistrat zu Linden erhält mit Verkündung dieses Gesetzes die Be- 
fugnis, insbesondere hinsichtlich der Neuwahl von Bürgervorstehern, wegen des 
Uberganges aus dem alten in das neue Verhältnis das Erforderliche anzuordnen. 
Hinsichtlich der Kommunalbesteuerung und hinsichtlich des Austritts der 
Bürgervorsteher gemäß § 9 der Bedingungen erhält das Gesetz rückwirkende Kraft 
vom 1. April 1913 ab. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Infiegel. 
Gegeben Neues Palais, den 14. Mai 1913. 
(#. S.) Wilhelm. 
v. Bethmann Hollweg v. Tirpitz. Delbrück. Beseler. 
v. Breitenbach. v. Trott zu Solz. Flrhr. v. Schorlemer. 
v. Dallwitz. Lentze. 
  
  
Gesetzsammlung 1913. (Nr. 11282—11283) 41 
Ausgegeben zu Berlin den 23. Mai 1913.
	        
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