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bewilligten Mitteln den Betrag von 2 450 000 Mark zum Bau der Schmal-
spurlinien von Oheimgrube nach Kunigundeweiche und von Knurow nach Guido-
grube zu verwenden. 3
83.
Zu den Kosten der im & 1 unter Ia Nr. 5, unter II Nr. 9 und 11 sowie
unter III 97 vorgesehenen Bauten sind von Beteiligten folgende unwerzinsliche,
nicht rückzahlbare Barzuschüsse zu leisten: .
« a)heil-Aus(BahnbaulNeußJHolzheimMommerss
kirchen,Grunderwetb)von...;............. 200 000 Mark,
b) bei II Nr. 9 (zweites Gleis Brügge i. Westf.—
Lüdenscheid) vv00ooo- 7000 „
bei II Nr. 11 (drittes und viertes Gleis Düssel-
dorf-Eller--Hilden) von .................... 55 000 „
⅛bei III Nr. 97 Cweites Gleis Cöln-Ehrenfeld-
Grevenbroich) von ............ ...... .. . ... 486 000 „
4
Die Staatsregierung wird ermaͤchtigt, zur Deckung der Mittel für die im
§ 1 unter I bis III vorgesehenen Bauausführungen und Beschaffungen im
Betrage dvnvnnyn .. .. 345 020 000 Mark
die Baukostenzuschüsse der Beteiligten «
1.gemäߧ10mit............ 810 000 Mark,
2. gemäß § 3
a) mit. ... 200 000 „
b it. 7000 „
c) it. 55 000 „
do it. 486 000 „
zu verwenden. zusammen mit. 1 558 000 =
Für den alsdann noch zu deckenden Restbetrag im
&1 Nr. I bis II ... 343 462 000 Mark
sowie zur Deckung der Mittel für die im & 1 unter IV und V vorgesehenen
Bauausführungen und Beschaffungen usw. im Betrage von 197 500 000 Mark
sind Staatsschuldverschreibungen auszugeben.
An Stelle der Schuldverschreibungen können vorübergehend Schatzan-
weisungen ausgegeben werden. Der Fälligkeitstermin ist in den Schatzanweisungen
anzugeben. Die Staatsregierung wird ermächtigt, die Mittel zur Einlösung
dieser Schatzanweisungen durch Ausgabe von neuen Schatzanweisungen und von
Schuldverschreibungen in dem erforderlichen Nennbetrage zu beschaffen. Die
Schatzanweisungen können wiederholt ausgegeben werden.
Schatzanweifumgen oder Schuldverschreibungen, die zur Einlösung von
fällig werdenden Schatzanweisungen bestimmt sind, hat die Hauptverwaltung der
Staatsschulden auf Anordnung des Finanzministers vierzehn Tage vor dem
Fälligkeitstermine zur Verfügung zu halten. Die Verzinsung der neuen Schuld-
papiere darf nicht vor dem Zeitpunkte beginnen, mit dem die Verzinsung der
einzulösenden Schatzanweisungen aufhört.