Sachregister
Preußischen Gesetsammlung
Jahrgang 1913.
A.
Aalbach (Fluß in Pommern) gehört zu den Wasser-
läufen erster Ordnung im Sinne des Wassergesetzcs
(Waslserges. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Anl. 1) 171.
Abberode (Sachsen), Underung der Landeßgrenze gegen
das Herzogtum Anhalt in der Gemarkung Abberode
im Mansfelder Gebirgskreise (G. v. 19. Mai) 263.
(Staatsvertr. v. 12. Febr.) 264. (Bek. v. 7. Aug.) 309.
Abgaben, die durch das Wassergesetz begründete Ver-
Ppslichtung zur Unterhaltung der Wasserläufe und ihrer
Ufer ist eine öffentlichrechtliche Verbindlichkeit (Wasserges.
5 113) 86.
Genossenschaftslasten der Wassergenossenschaften sind
öffentliche Lasten (Wasserges. 5 224) 115. — desgl. der
Deichverbände (das. 5 310) 140. — desgl. die Bei-
träge usw. zur Unterhaltung und Wiederherstellung von
Deichen, die zu keinem Deichverbande gehören (das. 5 319
Abs. 6) 142.
Beiträge zu dem Verbande zur Regelung der Vor-
flut, Entwässerung und Abwässerreinigung im Rawa-
gebiete sind öffentliche Lasten (G. v. 21. April § 11)
241. — desgl. zu der Genossenschaft zur Regelung der
Vorflut und der Abwässerreinigung im linksenieder.
rheinischen Industriegebiete (G. v. 29. April § 16) 255.
— desgl. zu der Genossenschaft „Ruhrverband= zur
Reinhaltung der Ruhr und ihrer Nebenflüsse (G. v.
5. Juni § 17) 309. — desgl. zu der Genossenschaft
? Ruhrtalsperren-Vereine (G. v. 5. Juni §5 24) 322. —
besgl. zu der Sesekegenossenschaft zur Regelung der Vor-
Gesetzsammlung 1913.
Abgaben (Forts.)
flut und der Abwässerreinigung im Niederschlagsgebiete
der Seseke und ihrer Nebenflüsse (G. v. 5. Juni 516) 331.
Abgeordnetenhaus, Auflösung des Hauses der Ab.
geordneten (V. v. 7. Mai) 191.
s. Landtag.
Ablehnung der Mitglieder der Schiedsgerichte in Knapp-
schaftsangelegenheiten (V. v. Z. Dez. §§ 3, 4) 404. —
desgl. des Oberschiedsgerichts (V. v. 8. Dez. §§ 4, 5) 422.
Ablehnung der Mitglieder des Landeswasseramts
(Wasserges. 5 371 Abs. 3) 156.
Ablösung von Beiträgen zu den Kosten der Unter-
haltung von Wasserläufen und ihrer Ufer (Wasserges.
*5 118 Abs. 2, § 127 Abs. 2, § 128 Abs. 2) 88. —
desgl. des Ausbaues von Wasserläufen erster und zweiter
Ordnung und ihrer Ufer (das. 5 174 Abs. 3) 103.
Abänderung des Gesetzes, betr. die Ausdehnung
der für die Zusammenlegung der Grundstücke im Gel.
tungsgebiete des rheinischen Rechtes geltenden Zuständig-
keits., Verfahrens- und Kostenvorschriften auf die nach
der Gemeinheitsteilungsordnung vom 19. Mai 1851 zu
behandelnden Teilungen und Ablösungen in den Landes.-
teilen des linken Rheinufers, vom 12. Mai 1902 (G. v.
28. Mai Art. V) 287.
Abwässer, Einleitung von Abwässern in die Wasserläufe
(Wasserges. öö 23, 25, 40, 47) 60. — besgl. in die
nicht zu den Wasserläufen gehörenden Seen (das. § 199)
108. — Strafbestimmungen für Zuwiderhandlungen
(das. 5 375, 376) 157.
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