Sachregister 1913.
Schiffahrt (Forts.)
Schiffbarkeit (das. 5 153) 97. — Beseitigung von
Treppen usw. auf den Ufergrundstücken sowie von Stau-
rechten im Interesse der Schiffahrt (das. 55 333, 338) 147.
Bildung von Wassergenossenschaften zur Herstellung
und Unterhaltung der Schiffbarkeit von Wasserläufen
(Wasserges. § 206 Nr. 8) 111.
Beschwerden gegen wasserpolizeiliche Anordnungen
der Oberpräsidenten in betreff des öffentlichen Schiffs-
verkehrs (Wasserges. § 347 Abs. 1) 150.
Schiffahrtstraßen, s. Wasserstraßen.
Schiffahrtzeichen, Setzen von Schiffahrtzeichen usw. auf
Anlandungen, Inseln sowie auf den Ufergrundstücken
(Wasserges. § 144) 95.
Schilling-See (oberländische Seen) gehört zu den Wasser-
läufen erster Ordnung im Sinne des Wassergesetzes
(Wasserges. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Anl. I) 176.
Schirnau-Entwässerungsgenossenschaft in Nützen im Kreise
Segeberg (Stat. v. 26. Sept.) 396 Nr. 3.
Schirnau (Schleswig-Holstein), Schirnauer See gehört zu
den Wasserläufen erster Ordnung im Sinne des Wasser-
gesetzes (Wasserges. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Anl. II) 183.
Schlaborn (Brandenburg), Schlaborn. Kanal und See
gehören zu den Wasserläufen erster Ordnung im Sinne
des Wassergesetzes (Wasserges. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Anl. 1)
178.
Schlacken, Einbringung und Lagerung von Schlacken an
den Wasserläufen (Wasserges. § 19) 59. — Lagerung
im Hochwasserabstußgebiete (das. § 284) 131.
Schlänitz-See (Havel) gehört zu den Wasserläufen erster
Ordnung im Sinne des Wassergesetzes (Wasserges. 82
Abs. 1 Nr. 1 Anl. 1) 174.
Schlamm, Einbringung und Lagerung von Schlamm an
den Wasserläufen sowie Entnahme aus denselben (Wasser-
ges. 5 19) 59. — Lagerung im Hochwasserabflußgebiete
(das. § 284) 131.
Schleppmonopol auf dem Rhein-Weser-Kanal und dem
Lippe-Kanal (G. v. 30. April) 217.
Schlesien (Provinz), Anwendungsgebiet des Gesetzes zur
Festigung und Stärkung des deutschen ländlichen Besitz-
standes in den national gefährdeten Teilen der Provinz
Schlesien vom 26. Juni 1912 (V. v. 12. März) 33.
Einführung des Gesetzes, betr. die Zulassung einer
Verschuldungsgrenze für land- oder forstwirtschaftlich
genutzte Grundstücke, vom 20. August 1906 in der Provinz
Schlesien (V. v. 5. Mai) 274.
71
Schlesien (Forts.)
Unterhaltung der Wasserläufe zweiter unb britter
Ordnung im Gebiete des schlesischen Auenrechts (Wasser-
ges. § 118) 87.
Anwendung von Vorschriften des Wassergesetzes auf
Talsperren nach dem Gesetze, betr. Maßnahmen zur Ver-
hütung von Hochwassergefahren in der Provinz Schlesien,
vom 3. Juli 1900 (Wasserges. § 104 Abs. 4, 5 107
Abs. 3, §5 109) 84.
Inkraftbleiben des Gesetzes, betr. Schutzmaßregeln
im Quellgebiete der linksseitigen Zuflüsse der Oder in
der Provinz Schlesien, vom 16. September 1899
(Wasserges. 5 395 Nr. 3) 163. — desgl. des Gesegzes,
betr. Maßnahmen zur Verhütung von Hochwassergefahren
in der Provinz Schlesien, vom 3. Juli 1900, soweit
nicht im § 104 Abs. 4 sowie in den §#. 107, 109 be-
züglich der Talsperren abweichendes bestimmt ist (das.
5 395 Nr. 5) 163.
Aufhebung des Schlesischen Vorfluts-Edikts vom
20. Dezember 1746 (Wasserges. 5 399 Abs. 2 Nr. 24)
166. — desgl. der Mühlenordnung für Schlesien vom
28. August 1777 (das. 5 399 Abs. 2 Nr. 25) 166.
Zubuße der Provinz Schlesien zu den Kosten der
Verbesserung der Oderwasserstraße unterhalb Breslau
(G. v. 30. Juni § 2) 360.
Landschaft der Provinz Schlesien, s. Landschaften
7
Schleswig (vormaliges Herzogtum), Aufhebung der pro-
visorischen Verfügung für die Geestdistrikte des Herzog-
tums Schleswig, betr. die Ableitung und die Benutzung
des Wassers behufs Verbesserung der Ländereien, vom
6. September 1863 (Wasserges. 5 399 Abs. 2 Nr. 33) 166.
Schleswig-Holstein (Drovinz), Anwendungsgebiete des
Gesetzes zur Festigung und Stärkung des deutschen länd-
lichen Besitzstandes in den national gefährdeten Teilen
der Provinz Schleswig-Holstein vom 26. Juni 1912
(V. v. 12. März) 33.
Einführung des Gesetzes, betr. die Zulassung einer
Verschuldungsgrenze für land- oder forstwirtschaftlich
genugtte Grundstücke, vom 20. August 1906 in der Pro-
vinz Schleswig-Holstein (V. v. 5. Mai) 274.
Abänderung der Verordnung, betreffend die Aus-
führung des Fischereigesetzes in der Provinz Schleswig-
Holstein, vom 8. August 1887 (V. v. 31. März) 39.
Besondere Vorschriften für das Deich= und Siel.
wesen in der Drovinz Schleswig-Holstein (Wasserges.
§ 323 bis 329) 143.