Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1914. (105)

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82. 
Die Staatsregierung wird ermächtigt, die Bestände der Reserve-, Er- 
neuerungs- usw. Fonds der Cronberger Eisenbahn, die sich nach dem Abschlusse 
des Jahres 1912 im ganzen auf 131 948)66 Mark bezifferten, - 
a) zur Gewährung einer besonders vereinbarten Abfindung von 40 000 Mark 
an den Betriebsleiter der Cronberger Eisenbahn und 
b) in Anrechnung auf die der Staatsregierung bewilligten, noch offen- 
stehenden Eisenbahnkredite 
zu verwenden, sobald diese Fonds dem Staate zugefallen sein werden. 
83. 
Zu den Kosten der im & 1 unter Ia Nr. 5 sowie unter IV Nr. 4i vor- 
gesehenen Bauten sind von Beteiligten folgende unverzinsliche, nicht rückzahlbare 
Barzuschüsse zu leisten: 
a) bei Ia Nr. 5 (Bahnbau Celle-Hannover) von 459 000 Mark, 
b) IV . 4i (Bahnbau Mansfeld-Wippra) von 100 00 . 
84. 
Die Staatsregierung wird ermächtigt, zur Deckung der Mittel für die im 
§ 1 unter I bis V vorgesehenen Bauausführungen und Beschaffungen usw. im 
Betrage von. ... ... .............................. 499 711 000 Mark 
nachstehende Beträge mitzuverwenden: 
1. die Baukostenzuschüsse der Beteiligten 
a) gemäß §1C mit zusammen 105 000 Mark 
b) gemäß §9 3 mit zusammen 559 000 
2. den von der Großherzoglich 
Oldenburgischen Regierung für 
die Abtretung der Eisenbahn- 
strecke Wilhelmshaven—Olden- 
burg gemäß Artikel 1 des 
Staatsvertrags vom 30. De- 
zember 1913 zu zahlenden Kauf- 
preis nit4 23 000 000 
nebst den gemäß Artikel 2 zu 
zahlenden Zinsen, 
  
zusammen etwa.. 23 664 000 
Für den alsdann noch zu deckenden Restbetrag im § 1 
Nr. I bis V von tzwmwmwww .. 476 047 000 Mark 
sowie zur Deckung der Mittel für die im § 1 unter VI vorgesehenen Bauaus- 
führungen und Beschaffungen usw. im Betrage von 6 500 000 Mark sind Staats- 
schuldverschreibungen auszugeben. 
An Stelle der Schuldverschreibungen können vorübergehend Schatzan- 
weisungen ausgegeben werden. Der Fälligkeitstermin ist in den Schatzanweisungen 
anzugeben. Die Staatsregierung wird ermächtigt, die Mittel zur Einlösung dieser 
 
	        
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