— 114 —
Staatsvertrag
wwischen dem Königreiche Preußen und dem Königreiche Bayern über die
nderung und Feststellung der Landesgrenze am Lochbach längs der
preußischen Gemeinde Grumbach, Kreis St. Wendel) und der bayerischen
Gemeinde Lauterecken, Bezirksamt Kusel. Vom 27. März 1912.
Die Landesgrenze zwischen den Königreichen Preußen und Bayern längs
der preußischen Gemeinde Grumbach und der bayerischen Gemeinde Lauterecken
wurde bisher durch eine Schlucht, in der der Lochbach seinen Lauf hat, gebildet.
Infolge Zuschüttung der Schlucht durch Steinmassen eines angrenzenden Stein-
bruchs ist eine Verdunkelung der Landesgrenze entstanden. Zur Beseitigung
dieses Mißstandes sowie zur besseren Gestaltung der Landesgrenze auf der
bezeichneten Strecke erscheint eine Anderung der Landesgrenze erwünscht. Uber
solche anderweitige Festsetzung der Landesgrenze haben
die seitens der Königlich Preußischen Regierung bestellten Kommissare:
der Königliche Regierungsrat Dr. de Greiff und der Königliche
Katasterinspektor, Steuerrat Umbach, beide in Trier,
und die seitens der Königlich Bayerischen Regierung bestellten Kommissare:
der Königliche Bezirksamtmann Dr. Schmitt in Kusel und der
Königliche Bezirksgeometer Burkard in Lauterecken
die folgende Vereinbarung getroffen:
§1.
Die Landesgrenze zwischen Preußen und Bayern von dem Grenzsteine
Nr. 25 a bis zum Grenzsteine Nr. 26, die bisher, wie in der anliegenden Karte
dargestellt, durch die Mitte des Lochbachs gebildet wurde, wird nach der auf
der Karte voll ausgezogenen roten Grenzlinie in folgender Weise verlegt:
Die neue Grenze ist an Ort und Stelle durch die mit den Nummern 25a,
25b, 256, 254, 25e, 25f, 25g, 25h, 25 i und 25 k versehenen Grenzsteine
vermarkt und verläuft sodann von Stein 25 k in südlicher Nichtung 3/30 Meter
westlich von Stein 26 vorbei auf die Mitte der Brücke über den Lochbach.
Die Steine 256, 254, 25e, 25f, 25g, 25h und 25ji sind versetzt
worden, während die Steine 25 a, 25b), 25k und 26 unverändert in der
bisherigen Stelle stehen blieben.
Die Steine tragen außer der Nummer auch noch die Jahreszahl und
die Buchstaben K. P. und K. B. auf der entsprechenden Landesseite.