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.Brückenwärter, Stationsschaffner (Pförtner und Bahnsteigschaffner), Rangierführer
bei der Eisenbahnverwaltung.
(Außerdem können solche Beamte, die nach abgelegter Prüfung zum Eisenbahn-
assistenten im mittleren Dienste beschäftigt werden, nichtpensionsfähige Stellenzulagen
bis zu 180 4 erhalten.)
Hafenaufseher, Leuchtfeuerwärter, Steuermänner, Kranmeister, Signalwärter bei
der Bauverwaltung.
(Außerdem 1 260 4 nichtpensionsfähige Stellenzulagen bis zu 200 M.)
Brückenaufseher und Nangierführer bei der Ruhrschiffahrtverwaltung und Ver-
waltung der Duisburg-Ruhrorter Häfen.
(Außerdem 900 .&¾ nichtpensionsfähige Stellenzulagen bis zu 200 .K.)
Klasse 3.
a) 1200 — I 230 — 1350 — 1420 — 1 490 — 1560 — 1 630 — 1 700
1. Domänenrentamtsdiener.
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2. Hausmeister bei den Forstakademien.
(Außerdem freies Feuerungsmaterial.)
. Amtsdiener, Bootführer, Matrosen und Heizer auf Wasserfahrzeugen bei der
Verwaltung der Zölle und indirekten Steuern.
.Schuldiener bei der Bergschule in Saarbrücken und bei den gewerblichen Fach—
schulen der Handels- und Gewerbeverwaltung, einschließlich des Pedells bei der
Zeichenakademie in Hanau.
(Außerdem 150 .K nichtpensionsfähige Zulage für den Pedell der GZeichen-
akademie in Hanau für Bedienung der Sammlungen.)
Boten bei Hafenpolizeibehörden.
Unterbeamte bei der Lehranstalt für Obst. und Gartenbau in Proskau und bei
der Lehranstalt für Wein., Obst. und Gartenbau in Geisenheim.
(Außerdem 150 K ldurchschnittlich] nichtpensionsfähige Stellenzulage für
1 Unterbeamten in Geisenheim.)
Rentamtsdiener beim Stift Neuzelle, Rentamtsdiener und Vollziehungsbeamter
beim Haus Bürenschen Fonds.
Bote und Vollziehungsbeamter bei der Kloster Bergeschen Stiftung und dem
Kloster Unser Lieben Frauen in Magdeburg.
Schuldiener bei den höheren Unterrichtsanstalten für die männliche und weib.
liche Jugend.
(Außerdem nichtpensionsfähige Stellenzulagen für die an größeren Anstalten
angestellten Schuldiener, deren Dienstobliegenheiten besonders schwierig oder
umfangreich sind:
a) insgesamt 3900 . für die Beamten an Anstalten für die männliche
Jugend, im Durchschnitt 100 4&, im Höchstbetrage 200 4;
b) insgesamt 450 .4 für die Beamten an Anstalten für die weibliche Jugend,
im Höchstbetrage 200 ..)
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