Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1914. (105)

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Ein Vollziehungsbeamter, dessen Stelle beim Freiwerden in eine Stelle mit 
1 300 bis 1 800 4∆ umgewandelt werden soll, bezieht ein Gehalt von 1 500.4, 
steigend auf 2 400 .á und zwar 4 mal um 150 4 und 3 mal um 100 4.) 
Magazin-, Kanzlei, und Kassendiener bei der Verwaltung der Lölle und in- 
direkten Steuern. 
(Außerdem nichtpensionsfähige Stellenzulagen von je 150 4 für die mit der 
Wafruchmung der Botenmeistergeschäfte beauftragten Diener bei den Oberzrcl. 
direktionen und dem Hauptstempelmagazin.) 
. Boten bei den Bergwerksdirektionen und den Bernsteinwerken. 
(Außerdem nichtpensionsfähige Stellenzulagen von je 150 ∆ für 3 mit der 
Wahrnehmung der Botenmeistergeschäfte beauftragte Boten bei den Bergwerks- 
rektionen.) 
.Kanzleidiener bei den Oberbergämtern. 
(Außerdem nichtpensionsfähige Stellenzulagen von je 150.4 für 5 mit der 
Wahrnehmung der Botenmeistergeschäfte beauftragte Kanzleidiener.) 
Unterbeamte bei den Bergakademien und der Geologischen Landesanstalt in 
Berlin. 
(Außerdem 150 .4 nichtpensionsfähige Stellenzulage für den Kastellan bei der 
Geologischen Landesanstalt in Berlin.) 
. Magazinaufseher, Fahrkarten- usw. rucker, Bureaudiener und Brückengeld- 
einnehmer (letztere künftig wegfallend) bei der Eisenbahnverwaltung. 
(Außerdem können solche Beamte, die nach abgelegter Prüfung zum Eisenbahn- 
assistenten im mittleren Dienste beschäftigt werden, nichtpensionsfähige Stellen- 
zulagen bis zu 180 4 und 22 Bureaudiener, die mit der Wahrnehmung der 
Botenmeistergeschäfte beauftragt sind, nichtpensionsfähige Stellenzulagen von je 
150 .4¾ erhalten.) 
Archivdiener bei den Staatsarchiven in den Provinzen. 
Kastellan und Boten bei der Ansiedelungskommission. 
(Außerdem 150 .4 nichtpensionsfähige Stellenzulage für den mit der Wahr- 
nehmung der Botenmeistergeschäfte beauftragten Boten.) 
Kassendiener und Boten, Hauswächter bei den Oberpräsidien und Regierungen usw. 
(Außerdem nichtpensionsfähige Stellenzulagen von je 150 .4¾ für 37 mit der 
Wahrnehmung der Botenmeistergeschäfte beauftragte Boten.) 
Kassendiener und Boten bei den Rentenbanken. 
Materialienaufseher, Maschinenführer, Schiffbrückenaufseher, Dünenaufseher bei 
der Bauverwaltung. 
(Außerdem 1 080 .4 nichtpensionsfähige Stellenzulagen bis zu 200 MA.) 
Unterbeamte bei den staatlichen Eichämtern, dem Staatskommissar bei der 
Berliner Börse, der Porzellanmanufaktur und dem Landesgewerbeamte. 
Gerichtsdiener bei den Oberlandesgerichten. 
(Außerdem nichtpensionsfähige Stellenzulagen von je 150 .K für die mit der 
Wahrnehmung der Botenmeistergeschäfte beauftragten ersten Gerichtsdiener. 
1 Beamter, dessen Stelle beim Freiwerden in eine solche mit 1 300 bis 1 800.4 
umgewandelt werden soll, bezieht ein Gehalt von 1 500.4, steigend auf 2 400.4, 
und zwar 4mal um 150 4& und 3Zmal um 100 ..)
	        
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