Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1914. (105)

— 2 — 
abgeschlossenen, am 10. Dezember 1745 bestätigten Rezesses werden von den 
beiderseitigen Staatsregierungen, der Königlich Preußischen als der Rechtsnach- 
folgerin der ehemals Kurfürstlich Sächsischen Staatsregierung, mit Wirkung vom 
1. Oktober 1913 hierdurch aufgehoben. 
Artikel 3. 
Von diesem Tage an werden die anhaltischen Kirchengemeinden Thurland 
und Tornau von allen bisherigen Leistungen zum Einkommen der Pfarrstelle 
Capelle und von der bisherigen Beitragspflicht zu den Kosten der baulichen 
Unterhaltung des Pfarrhauses in Capelle befreit. 
Den vorstehenden Staatsvertrag haben beide Kommissare in zwei gleich- 
lautenden Ausfertigungen eigenhändig unterschrieben. 
Magdeburg, den 30. Juni 1913. Dessau, den 2. Juli 1913. 
(I. S.) Gottlieb Martin Schlemmer, (l. S.) Theodor Paul Klinghammer, 
Konsistorialrat. Geheimer Regierungs- und Konsistorialrat. 
  
(Nr. 11329.) Bekanntmachung der Ministerialerklärung vom 30. November 1913 zu dem 
zwischen der Königlich Preußischen und der Herzoglich Anhaltischen Re- 
gierung abgeschlossenen Staatsvertrage wegen Aufhebung der pfarramt- 
lichen Verbindung der preußischen Kirchengemeinde Capelle, Diözese Bitter- 
feld, mit den anhaltischen Kirchengemeinden Thurland und Tornau, Dihözese 
30. Juni 
Dessau, vom Jur 1913. Vom 20. Dezember 1913. 
Ministerialerklärung. 
Der von dem Konsistorialrat Gottlieb Martin Schlemmer in Magdeburg 
als Königlich Preußischem Kommissar und dem Geheimen Regierungs= und 
konsistorialrat Theodor Paul Klinghammer in Dessau als Herzoglich Anhaltischem 
Kommissar in Magdeburg am 30. Juni 1913 und in Dessau am 2. Juli 1913 
unterzeichnete Staatsvertrag wegen Aufhebung der pfarramtlichen Verbindung 
der preußischen Kirchengemeinde Capelle mit den anhaltischen Kirchengemeinden 
Thurland und Tornau wird hiermit für Preußen nach erteilter landesherrlicher 
Genehmigung ratifiziert, und es wird dessen Erfüllung in allen Punkten zu- 
gesichert. · 
Zu Urkund dessen ist die gegenwärtige Ratifikationsurkunde unter Bei- 
drückung des Königlichen Insiegels ausgefertigt worden. 
Verlin, den 30. November 1913. 
Der Königlich Preußische Minister der auswärtigen Angelegenbeiten. 
(L. S.) v. Bethmann Hollweg.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.