Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1914. (105)

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Preußische Gesetzsammlung 
Jahrgang 1914 Nr. 7. 
Inhalt: Gesetz, betreffend die Juständigkeit der Gerichteschreiber der Amtsgerichte für die öffentliche Be. 
glaubigung einer Unterschrift, S. 335. — Verfügung des Justizministers, betreffend die Aulegung 
des Grundbuchs für einen Teil des Bezirkes des Amtsgerichts Diez, S. 30. — Bekanntmachung 
der nach dem Gesetze vom 10. April 1872 durch die Regierungsamtsblätter veröffentlichten landes. 
herrlichen Erlasse, Urkunden us w., S. 36. 
  
  
  
(Nr. 11338.) Gesetz, betreffend die Zuständigkeit der Gerichtsschreiber der Amtsgerichte für 
die öffentliche Beglaubigung einer Unterschrift. Vom 18. März 1914. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c 
verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, 
was folgt: 
J. Haut Preußische Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit vom 21. Sep- 
tember 1899 (Gesetzsamml. S. 249) wird dahin geändert: 
1. Im Artikel 36 werden hinter dem Worte zuständige die Worte ein- 
geschaltet: -für die öffentliche Beglaubigung einer Unterschrift und 
2. Der Artikel 60 erhält folgenden vierten Absatz: 
Die Beglaubigung einer Unterschrift durch den Gerichtsschreiber 
des Amtsgerichts darf nur erfolgen, wenn die Unterschrift in Gegen- 
wart des Gerichtsschreibers vollzogen oder anerkannt wird. Die Be- 
glaubigung geschieht durch einen unter die Unterschrift zu setzenden 
Vermerk. Der Vermerk muß die Bezeichnung desjenigen, welcher die 
Unterschrift vollzogen oder anerkannt hat, enthalten und den Ort und 
den Tag der Ausstellung angeben sowie mit Unterschrift und Siegel 
oder Stempel versehen sein. Er soll außerdem die Angabe enthalten, 
daß die Vollziehung oder Anerkennung der Unterschrift in Gegenwart 
des Gerichtsschreibers erfolgt ist. Die Vorschriften des ersten und des 
dritten Absatzes sind entsprechend anwendbar. 
II. Dieses Gesetz tritt am 1. April 1914 in Kraft. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin im Schloß, den 18. März 1914. 
(L. S.) Wilhelm. 
v. Bethmann Hollweg. v. Tirpitz. Beseler. v. Breitenbach. 
Sydow. v. Trott zu Solz. Frhr. v. Schorlemer. v. Dallwitz. 
Lentze. v. Falkenhayn. 
Sesetzsammlung 1914. (Nr. 11338—11339) 8 
Ausgegeben zu Berlin den 26. März 1914.
	        
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