Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1915. (106)

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Preußische Gesetzsammlung 
Jahrgang 1915 Nr. 30. 
Inhalt: Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei 
dem Unternehmen des von der Freien und Hansestadt Hamburg in der Gemarkung Kranz aus- 
zuführenden Estedurchstichs usw., S. 107. — Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung 
des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei dem Unternehmen der für den Hafen- und Schiffahrts- 
betrieb bei Hannover erforderlichen Leineregulierung, S. 107. — Bekannt machung der nach dem 
Gesetze vom 10. April 1872 durch die Regierungsamtsblätter veröffentlichten landesherrlichen Erlasse, 
Urkunden usw., S. 108 
  
  
  
(Nr. 11435.) Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Ent- 
eignungsverfahrens bei dem Unternehmen des von der Freien und Hanse- 
stadt Hamburg in der Gemarkung Kranz auszuführenden Cstedurchstichs 
A usw. Vom 15. Juni 1915. 
uf Grund des 9§# 1 der Allerhöchsten Verordnung, betreffend ein vereinfachtes 
Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung 
Kriegsgefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) wird be- 
von Ariegsgesangenen, 27. März 1915 (Gesetzfamml. S. 57) r 
stimmt, daß das vereinfachte Enteignungsverfahren nach den Vorschriften der 
Allerhöchsten Verordnung bei dem von der Freien und Hansestadt Hamburg in 
der Gemarkung Kranz, Regierungsbezirk Stade, auszuführenden, durch diesseitigen 
Erlaß vom 10. Juni d. J. mit dem Enteignungsrecht ausgestatteten Uferregu- 
lierungsunternehmen, nämlich der Herstellung des Estedurchstichs, seiner Uber- 
brückung und der Anlage neuer Wege und Entwässerungen, stattfindet. 
Berlin, den 15. Juni 1915. 
  
Das Staatsministerium. 
Delbrück. v. Breitenbach. Sydow. v. Trott zu Solz. 
Frhr. v. Schorlemer. Lentze. v. Loebell. Helfferich. 
  
(Nr. 11436.) Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Ent- 
eignungsverfahrens bei dem Unternehmen der für den Hafen- und Schiffahrts- 
A betrieb bei Hannover erforderlichen Leineregulierung. Vom 15. Juni 1915. 
uf Grund des § 1 der Königlichen Verordnung, betreffend ein vereinfachtes 
Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung 
Oeetsammlung 1915. (Mr. 11435—11336.) 33 
Ausgegeben zu Berlin den 29. Juni 1915.
	        
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