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statteten Unternehmen der Herrichtung des von den Eisenbahnanlagen umschlossenen
Teiles des Südfrontgeländes im Weichbilde der Stadt als Industriegelände
stattfindet.
Berlin, den 27. August 1915.
Das Staatsministerium.
Delbrück. v. Breitenbach. v. Trott zu Solz.
Lentze. v. Loebell. Helfferich.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind
bekannt gemacht:
1. der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetz-
samml. S. 153) ergangene Erlaß des Staatsministeriums vom 1. August
1915, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an den Reichs-
(Militär-) Fiskus für die Anlage einer Privatanschlußbahn vom Artillerie=
depot und Korpsbekleidungsamt in Münster i. W. nach der Staatsbahn
Münster-Gronau bei Nevinghoff, durch das Amtsblatt der Königl. Regie-
rung in Münster Nr. 34 S. 470, ausgegeben am 21. August 1915;
2. der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetz-
samml. S. 153) ergangene Erlaß des Staatsministeriums vom 12. August
1915, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an den Reichs-
(Militär-) Fiskus für die Herstellung einer straßenmäßigen Verbindung
der Pulverfabrik bei Plaue mit der durch die Stadt Plaue führenden
Chaussee Berlin-Magdeburg, durch das Amtsblatt der Königl. Regierung
in Potsdam und der Stadt Berlin Sonderausgabe S. 461, ausgegeben
am 3. September 1915;
3. der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetz-
samml. S. 153) ergangene Erlaß des Staatsministeriums vom 13. August
1915, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an den Kreis
Neustadt a. Rbge. für die Anlagen zur Leitung und Verteilung des
elektrischen Stromes innerhalb des Kreises Neustadt a. Rbge., durch das
Amtsblatt der Königl. Regierung in Hannover Nr. 35 S. 235, aus-
gegeben am 28. August 1915.
Redigiert im Bureau des Staatsministeriums. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Bestellungen auf einzelne Stücke der Preußischen Gesetzsammlung und auf die Haupt-Sachregister (1806 bis 1883 zu 6,25 4
und 1884 bis 1913 zu 4,600 -K) sind an die Postanstalten zu richten.