Preußische Gesetz ammlung
Jahrgang 1915 Nr. 15.
(Nr. 11409.) Verordnung über Anderung der Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Ent-
eignun gsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung
von Kriegsgefangenen, vom 11. September 1914. Vom 27 Mänz 1915.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c
verordnen auf Grund des Artikel 63 der Verfassungsurkunde für den Preußischen
Staat vom 31. Januar 1850 (Gesetzsamml. S. 17) und auf Antrag Unseres
Staatsministeriums, was folgt: Artit
rtikel 1.
Die Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren zur Beschaf-
fung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung von Kriegsgefangenen, vom 11. Sep-
tember 1914 (Gesetzsamml. S. 159 und S. 174) wird in folgender Weise geändert:
I. Hinter §# 4 ist einzufügen:
4
Einem Kriegsteilnehmer (& 2 des Gesetzes vom 4. #gust 1914, Reichs-Geseybl.
S. 328), der ohne Vertreter ist, kann der Regierungspräfident einen geeigneten Ver-
treter bestellen, der die Rechte und Verpflichtungen des Kriegsteilnehmers im Ent-
eignungsverfahren wahrzunehmen hat. Die Bestellung des Vertreters soll dem
Kriegsteilnehmer unverzüglich mitgeteilt werden. Der Kriegsteilnehmer kann dem
Vertreter die Vertretungsbefugnis entziehen, soweit er einen anderen Vertreter bestellt.
Soweit durch die Bestellung eines Vertreters besondere Kosten entstehen,
sind sie vom Unternehmer zu tragen.
II. Der erste Satz des § 10 Abs. 2 wird durch folgende Vorschrift ersetzt:
Die Verordnung tritt mit dem 30. September 1915 außer Kraft.
Artikel 2.
Diese Verordnung teit mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Großes Hauptquartier, den 27. März 1915.
(L. S.) Wilhelm.
v. Bethmann Hollweg. Delbrück. v. Tirpitz. Beseler. v. Breitenbach.
Sydow. v. Trott zu Solz Frhr. v. Schorlemer. Lenpze. v. Loebell.
v. Jagow. ild v. Hohenborn. Helfferich.
Razien im Burran des Stastsntatstrtans. — Berlin, Hedruckt in der Reschschern.
Bestellungen auf einzelne Stücke der Preußischen Gesetzammlumg und auf die Haup#t-SCachregister (1806 bis 1883 zu 6,25
and 1884 bis 1913 W 4,60 4) find an die Postanstalten zu ruchten.
Gesetzsammlung 1915. (Nr. 11409.) 17
Ausgegeben zu Berlin den 30. März 1915.