Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1915. (106)

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Preußische Gesetzsammlung 
Jahrgang 1915 Nr. 16. 
  
(Nr. 11410.) Gesetz über die Erweiterung der Stadtkreise Essen und Oberhausen und der 
zum Landkreis Essen gehörigen Stadt Werden, die Organisation des Amts- 
gerichts Borbeck und die Anderung der Amtsgerichtsbezirke Essen, Borbeck, 
Werden, Mülheim (Ruhr) und Oberhausen. Vom 27. März 1915. 
Wir Wilhelm f von Gottes Gnaden König von Preußen 2c, 
verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, 
was folgt: " 
§ 1. · 
Die Landgemeinden Borbeck, Altenessen, Bredeney und Haarzopf werden 
unbeschadet der Vorschriften in 9§ 2 und 3 von dem Landkreis Essen abgetrennt 
und mit dem Stadtkreis Essen vereinigt. 
82. 
Derjenige Teil der Gemeinde Borbeck, der westlich von Läppkes Mühlen- 
bach und nördlich des Sammelbahnhofs Frintrop liegt, wird in dem im 82 
der Anlage 1 zur Begründung dieses Gesetzes umschriebenen Umfange mit dem 
Stadtkreis Oberhausen vereinigt. 
83. 
Der im Ruhrtale belegene Teil der Gemeinde Bredeney, Unterbredeney, 
in dem im 95 der Anlage 1 zur Begründung dieses Gesetzes umschriebenen 
Umfange verbleibt bei dem Landkreis Essen und wird mit der Stadt Werden 
vereinigt. 
84. 
Der Vereinigung werden die von dem Regierungspräsidenten zu Düssel- 
dorf als Teile des Gesetzes im Amtsblatte zu veröffentlichenden Bedingungen 
zugrunde gelegt, welche in den Anlagen 2 bis 7 zur Begründung dieses Gesetzes 
je unter A aufgeführt sind. 
Die nach 9 2 mit dem Stadtkreis Oberhausen und nach §& 3 mit der 
Stadtgemeinde Werden zu vereinigenden Parzellen werden von dem Regierungs- 
präsidenten zu Düsseldorf im Amtsblatte veröffentlicht. 
Gesesammlung 1915. (Nr. 11410.) 18 
Ausgegeben zu Berlin den 31. März 1915.
	        
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