— 66 —
Abertrag . . .. 4110 000 Mark, 19 078 000 Mark,
2. Zur Deckung der Mehrkosten für be-
reits genehmigte Bauausführungen,
und zwar:
a) der Eisenbahn von (Kreuzthal)
Weidenau nach Dillenburg 2 873000
b) der Eisenbahn von Ahrdorf nach
Blankenheim Wald (früher
Blankenheim /Eifell) 500 000
e) der Eisenbahn von Merseburg
nach Zöschen 698u000
d) des dritten und vierten Gleises auf
der Strecke Hengstey-Schwerte 320 000
") des zweiten Gleises auf der Strecke
Türkismühle-Nonnweileer 70 000
1) der besonderen Vorortgleise der
Berlin-Stettiner Bahn auf der
Strecke Berlin (Gesundbrunnen)—
Bernau . ...... ..... .. .... 580 000
8) des zweiten Gleises auf der Strecke
Wemmetsweiler-Primsweiler. 371 000
D) des dritten und vierten Gleises auf
der Strecke Haiger-Dillenburg 475,000
i) der Verbindungsbahn zwischen
Rüdesheim (Geisenheim) und
Sarmsheim (Ockenheim) — Teil-
strecken auf preußischem Gebiete — 2797000 „
zusammen 12794000 t
IV. zur Beschaffung von Fahrzeugen für die bestehenden
Ztaatsbanen . .. 174 600 000 ,-
V. zur weiteren Förderung des Baues von Kleinbahnen 1500000
insgesamt 207 972 000 Mark.
ber die Verwendung des Fonds zu V wird dem Landtag alljährlich
Rechenschaft abgelegt werden.
82.
Zu den Kosten der im § 1 unter Ia und III 2i vorgesehenen Bauten sind
vom Reiche folgende unverzinsliche, nicht rückzahlbare Barzuschüsse zu leisten:
a) bei Ia (Bahnbau Riesenburg-Miswalde) von ½ der auf Grund der
ausführlichen Vorarbeiten noch festzustellenden anschlagmäßigen Bau-
.kosten. Letztere sind vorläufig zu 12 120 000 Mark, der Beitrag des
Reichs mithin vorläufig zu 4 040 000 Mark ermittelt;