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Preußische Gesetzsammlung
Jahrgang 1916 Nr. 35.
(Nr. 11549.) Urkunde über die Stiftung eines Verdienstkreuzes für Kriegshilfe. Vom
5. Dezember 1916.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc,
haben in dankbarer Anerkennung der seit mehr als 2 Jahren mit treuer und
opferfreudiger Hingebung daheim geleisteten Kriegsarbeit, für die nunmehr die
gesamte Volkskraft aufgeboten werden wird, beschlossen, ein „Verdienstkreuz für
Kriegshilfe“ zu stiften und bestimmen darüber folgendes:
& 1.
Das Verdienstkreuz für Kriegshilfe besteht aus einem aus Kriegsmetall
lergestellten achtspitzigen Kreuz mit einem Mittelschild, das auf der Vorderseite
die Juschrift „Für Kriegshilfsdienst“ und auf der Rückseite Unseren gekrönten
Namenszug trägt. Das Kreuz wird an einem weißen, sechsmal schwarz gestreiften
Vande mit rotem Vorstoß getragen und hat in der Ordensreihe seinen Platz
zwischen der Rettungsmedaille und den Orden dritter Klasse am satzungsmäßigen
Bande.
& 2.
Das Verdienstkreuz für Kriegshilfe soll ohne Unterschied des Ranges und Standes
an Männer und Frauen verliehen werden, die sich im vaterländischen Hilfsdienst ( 2
des Reichsgesetzes vom 5. Dezember 1916, Reichs-Gesetzbl. S. 1333) besonders aus-
gezeichnet haben. Jedoch soll es in betreff der Verdienste um die Krankenpflege
im Dienste des Roten Krenzes und der ihm verwandten Aufgaben bei der Ver-
leihung der dafür bestimmten Auszeichnung der Roten Kreuz-Medaille verbleiben.
Das Verdienstkreuz für Kriegshilfe kann in geeigneten Fällen auch an An-
gehörige der verbündeten Mächte verliehen werden.
Die Verleihung neben dem Eisernen Kreuz oder anderen Kriegsauszeich-
nungen ist zulässig.
Eelesammlung 1916. (Nr. 11549.) 41
Ausgegeben zu Berlin den 6. Dezember 1916.