Preußische Gesetzsaumlung
Jahrgang 1916 Nr. 5.
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Inhalt: Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei
der Herstellung der Starkstromleitung von dem Werke der Grube Leopold bei Bitterfeld nach dem
Großkraftwerk bei Sschornewitz, Kreis Bitterfeld, S. 11. — Erlaß des Staatsministeriums, be-
tressend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei dem Bau der Güterzuglinie zwischen
dem Bahnhosfe Frechen und dem Bahnhofe Benzelrath der vollspurigen Nebeneisenbabn von Coln-
Ehrenfeld über Frechen nach Benzelrath, S. 11. — Bekanntmachung, betreffend die Genehmigung
der Notverordnung vom 6. November 1915 über die Abänderung des §#14 des Gesetzes vom I1. März
1859, die Jagdordnung für Hannover betreffend (Hannoversche Gesetzsamml. I S 159), durch die
beiden Häuser des Landtags, S. 123. — Bekanntmachung, betreffend die Genehmigung der Not-
verordnung vom 30. Dezember 1915 über die Abänderung einiger gesetzlichen Bestimmungen über die
Schonzeiten des Wildes und den Verkehr mit Wild aus eingefriedigten Wildgärten durch die
beiden Häuser des Landtags, S. 12.
(Nr. 11491.) Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Amwendung des vereinfachten Enteignungs-
verfahrens bei der Herstellung der Starkstromleitung von dem Werke der Grube
Leopold bei Bitterfeld nach dem Großkraftwerk bei Ischornewitz, Kr. Bitterfeld.
A Vom 7. März 1916.
uf Grund des & 1 der Allerhöchsten Verordnung, betreffend ein vereinfachtes
Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und Beschäftigung
von Kriegsgefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) in der
Fassung der Verordnungen vom 27. März und 25. September 1915 (Gesetzsamml.
S. 57 und 141) wird bestimmt, daß das vereinfachte Enteignungsverfahren nach
den Vorschriften der Verordnung bei der Herstellung der Starkstromleitung von
dem Werke der Grube Leopold bei Bitterfeld nach dem Großkraftwerk bei Ischornewitz,
Kreis Bitterfeld, zu deren Ausführung der Elektrowerke Aktiengesellschaft zu Berlin
das Enteignungsrecht durch den auf Grund Allerhöchster Ermächtigung ergangenen
Erlaß des Staatsministeriums vom 28. Februar 1916 verliehen worden ist, Anwen-
dung findet.
Berlin, den 7. März 1916.
Das Staatsministerium.
Delbrück. Beseler. v. Breitenbach. Sydow. v. Trott zu Solz.
Frhr. v. Schorlemer. Lentze. v. Loebell. Helfferich.
(Nr. 11492.) Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Ent-
eignungsverfahrens bei dem Ban der Güterzuglinie zwischen dem Bahnhofe
Frechen und dem Bahnhofe Benzelrath der vollspurigen Nebeneisenbahn
A von Cöln.Ehrenfeld über Frechen nach Benzelrath. Vom 18. März 1016.
uf Grund des & 1 der Allerhöchsten Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Cnt-
eignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung von
Gesetzsammlung 1916. (Nr. 11491—11491.) 5
Ausgegeben zu Berlin den 28. März 1916.