Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1916. (107)

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Läuft bei einem Knappschaftsverein oder einer besonderen Krankenkasse die 
Amtsdauer eines Knuappschaftsältesten, eines Mitglieds des Vorstandes, eines 
Mitglieds eines der in den 9§ 56 Abs. 1 Satz 2 und 60 Abs. 2 Nr. 3 bezeich- 
neten Ausschüsse oder eines Mitglieds der Generalversammlung während des 
gegenwärtigen Krieges ab, so findet eine Neuwahl erst nach Beendigung des 
Krieges statt. Die Amtsdauer dieser Personen dauert dementsprechend länger. 
Dasselbe gilt, wenn die Amtszeit bereits abgelaufen ist und eine Neuwahl 
noch nicht stattgefunden hat. 
Das Oberbergamt kann nach Anhörung des Knappschaftsvorstandes oder 
des Vorstandes der besonderen Krankenkasse bestimmen, daß die Neuwahl nicht 
oder nicht weiter zu verschieben ist. 
Die Vorschriften der & 9, 10 und 11 des Knappschafts-Kriegsgesetzes vom 
26. März 1915 (Gesetzsamml. S. 61) gelten auch für dieses Gesetz. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Großes Hauptquartier, den 24. April 1916. 
(L. S.) Wilhelm. 
v. Bethmann Hollweg. Beseler. Sydow. v. Trott zu Solz. 
Frhr. v. Schorlemer. Lentze. v. Loebell. v. Jagow. Helfferich. 
  
(Nr. 11503.) Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Ent- 
eignungsverfahrens bei der Errichtung öffentlicher Anlagen in der Gemarkung 
Müllershof bei Bromberg. Vom 2. Mai 1916. 
Ar Grund des 9 1 der Allerhöchsten Verordnung, betreffend ein vereinfachtes 
Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Be- 
schäftigung von Kriegsgefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) 
mit Nachträgen vom 27. März 1915 (Gesetzsamml. S. 57) und vom 25. September 
1915 (Gesetzsamml. S. 141) wird bestimmt, daß dieses Verfahren bei den Ent- 
eignungen für das von der Stadtgemeinde Bromberg auszuführende, durch Erlaß 
des Staatsministeriums vom 26. April d. J. mit dem Enteignungsrecht aus- 
gestattete Unternehmen der Errichtung öffentlicher Anlagen in der Gemarkung 
Müllershof bei Bromberg stattfindet. 
Berlin, den 2. Mai 1916. 
Das Staatsministerium. 
Beseler. v. Breitenbach. Sydow. 
v. Trott zu Sol)z. v. Loebell. 
  
Redigiert im Bureau des Staatsministeriums. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerel. 
Bestellungen auf einzelne Stücke der Preußischen Gesetzsammlung und auf die Haupt-Sachregister (1806 bis 1883 zu 6,25 M 
und 1884 bis 1913 zu 4,00 4) find an die Postanftalten zu richten.
	        
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