Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1917. (108)

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(Nr. 11599.) Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Ent- 
eignungsverfahrens bei der Erweiterung der Anlagen des Großkraftwerkes 
Zschornewitz, Kreis Bitterfeld, durch die Elektrowerke-Aktiengesellschaft in 
Berlin. Vom 5. August 1917. 
Au Grund des & 1 der Allerhöchsten Verordnung, betreffend ein vereinfachtes 
Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und Beschäftigung von 
Kriegsgefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) in der Fassung 
der Verordnungen vom 27. März und 25. September 1915 (Gesetzsamml. S. 57 
und 141) wird bestimmt, daß das vereinfachte Enteignungsverfahren nach den 
Vorschriften der Verordnung bei der Erweiterung der Anlagen des Großkraft= 
werkes Ischornewitz, Kreis Bitterfeld, zu deren Ausführung der Elektrowerke- 
Aktiengesellschaft in Berlin das Enteignungsrecht durch den auf Grund Aller- 
höchster Ermächtigung ergangenen Erlaß des Staatsministeriums vom 30. Juli 1917 
verliehen worden ist, Anwendung findet. 
Berlin, den 5. August 1917. 
Das Staatsministerium. 
v. Breitenbach. Beseler. Sydow. Helfferich. 
Graf v. Roedern. 
  
(Nr. 11600.) Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Ent.- 
eignungsverfahrens bei dem Bau eines Verbindungsgleises zwischen dem 
Bahnhof Lehrte und der Eisenbahnstrecke Lehrte-Braunschweig. Vom 
5. August 1917. 
Ar Grund des 9 1 der Allerhöchsten Verordnung, betreffend ein vereinfachtes 
Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäfti- 
Jung von Kriegsgefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) in 
der Fassung der Verordnungen vom 27. März 1915 (Gesetzsamml. S. 57) und 
vom 25. September 1915 (Gesetzsamml. S. 141) wird bestimmt, daß das ver- 
einfachte Enteignungsverfahren nach den Vorschriften dieser Verordnung auf den 
Bau eines Verbindungsgleises zwischen dem Bahnhof Lehrte und der Eisenbahn- 
strecke Lehrte-Braunschweig Anwendung findet. Zur Ausführung der Eisenbahn- 
strecke Braunschweig-Lehrte-Hannover, die durch das Verbindungsgleis ergänzt 
werden soll, ist das Recht zur Entziehung und dauernden Beschränkung des 
Grundeigentums bereits von dem früheren Königlich Hannoverschen Ministerium
	        
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