Preußische Gestz —
Jahrgang 1917 Nr. 24.
Inhalt: Verordnung über die Wahlen zu den Tierärztekammern, S. So. — Erlaß des Staateministeriums,
betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei der Erweiterung der Abraumhalde
des der Gewerkschaft Christoph-Friedrich in Halle a. S. gehörigen Braunkohlenbergwerkes Ceeilie
bei Lützkendorf im Kreise Querfurt, S. 29. — Bekanntmachung der nach dem Gesetze vom 10. April
1872 durch die Regierungsamtsblätter veröffentlichten landesherrlichen Erlasse, Urkunden usw., S. vo.
(Nr. 11605.) Verordnung über die Wahlen zu den Tierärztekammern. Vom 27. August 1917.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen rc
verordnen auf Antrag des Staatsministeriums, was foldgt:
Die Amtsdauer der Tierärztekammern, deren Wahlzeit nach der Ver-
ordnung vom 5. Oktober 1916 (Gesetzsamml. S. 137) mit Ende des Jahres 1917
abläuft, wird bis Ende des Jahres 1918 verlängert. Die Neuwahlen zu den
Tierärztekammern haben demnach erst im November 1918 stattzufinden.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Großes Hauptquartier, den 27. August 1917.
Siegel.) Wilhelm.
Michaelis. v. Breitenbach. Helfferich. Spahn. Drews.
Schmidt. v. Eisenhart-Rothe. Hergt.
(Nr. 11606.) Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Ent-
eignungsverfahrens bei der Erweiterung der Abraumhalde des der Gewerk-
schaft Christoph-Friedrich in Halle a. S. gehsrigen Braunkohlenbergwerkes
Cecilie bei Lützkendorf im Kreise Querfurt. Vom 14. September 1917.
A. Grund des & 1 der Königlichen Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Ent-
eignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung von
Kriegsgefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) in der Fassung
der Nachträge vom 27. März und vom 25. September 1915 (Gesetzsamml. S. 57
und 141) wird bestimmt, daß das vereinfachte Enteignungsverfahren nach den
Gesetzsammlung 1917. (Nr. 11605—11606). 26
Ausgegeben zu Berlin den 27. September 1917.