Preußische Gesetzlmming
Jahrgang 1917 Nr. 12.
Inhalt: Gesetz über die Abkürzung des Vorbereitungsdienstes zum höheren Verwaltungsdienst für Kriegs.
teilnehmer, S. 532. — Gesetz über die Abkürzung des juristischen Vorbereitungsdienstes für Kriegs-
teilnehmer, S. 54. — Erlaß des Staatsministeriums, bekreffend Anwendung des vereinfachten Ent-
eignungsverfahrens bei der Erweiterung des Elektrowerkes und Errichtung einer weiteren Elektroden.
fabrik durch das Rheinisch-We# Kfälische Elektrizitätswerk, A. G., in Essen (Ruhr), S. 56. — Erlaß
des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfabrens bei der von
dem Deutschen Reiche (Reichs-Marineverwaltung) auszuführenden Aulegung einer öffentlichen Anstalt
in den Hemarkunßen Scheuen und Garßen, S. 55. — Bekanntmachung der nach dem Gesetze
vom 10. April 1872 durch die Regierungsamtsblätter veröffentlichten landesherrlichen Erlasse,
Urkunden usw., S. 55.
(Nr. 11576.) Gesetz über die Abkürzung des Vorbereitungsdienstes zum höheren Verwaltungs-
dienst für Kriegsteilnehmer. Vom 7. April 1917.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen k5,
verordnen, mit Justimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchic,
was folgt: 1
Der Minister des Innern und der Finanzminister werden ermächtigt, die
Vorbereitungszeit für den höheren Verwaltungsdienst (Gesetz vom 10. August 1906,
Gesetzsamml. S. 378) zugunsten der Teilnehmer am jetzigen Kriege um die Zeit
des Kriegsdienstes, jedoch höchstens um ein Jahr, abzukürzen.
82.
Die näheren Vorschriften über die Dauer der Beschäftigung der Kriegs—
teilnehmer als Referendare bei den Gerichtsbehörden und über ihre weitere Be—
schäftigung im Vorbereitungsdienste bei den Verwaltungsbehörden werden von den
bezeichneten Ministern erlassen.
83.
Was als Kriegsdienst anzusehen ist, bestimmt sich nach den Vorschriften
über die Anrechnung des Kriegsdienstes auf das Dienstalter der Staatsbeamten.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Großes Hauptquartier, den 7. April 1917.
Siegel.) Wilhelm.
v. Bethmann Hollweg. v. Breitenbach. Beseler. Sydow.
v. Trott zu Solz. Frhr. v. Schorlemer.
Zugleich für den Minister des Innern:
Lentze. Helfferich. Graf v. Roedern.
Gesetzsammlung 1917. (Nr. 11576—11579.) 14
Ausgegeben zu Berlin den 21. April 1917.